Grünabfallsammelplatz
Grünabfallsammelplatz dauerhaft geschlossen
Ab dem 02.01.2025 können Grünabfälle bei der Wert- und Altstoffannahme (Max-Planck-Straße 13–15) zu den dort geltenden Öffnungszeiten abgeliefert werden.
Was darf angeliefert werden?
- Ast- und Strauchwerk: Angelieferte Äste dürfen max. einen Durchmesser von 15 cm aufweisen
- Gartenabfälle: z. B. Rasenschnitt, Moos, Wildkräuter, Unkräuter, Topfblumen, Schnittblumen
Was darf nicht angeliefert werden?
- Äste und Stämme mit mehr als 15 cm Durchmesser
- organische Küchenabfälle: z.B. Obst- und Gemüsereste, Kaffeesatz, Filtertüten
- kranke Pflanzenteile: Diese sind prinzipiell der Restmüllabfuhr zuzuführen.
- Wurzelballen mit Erdanhaftungen, sowie generell Wurzeln
- Erde, Sand, Granulat (z.B. Seramis) und Grasnarben
- Kleintierstreu (auch nicht in Form von Stroh)
- Sonstige Fremdstoffe (z.B. Blumenschilder, Blumentöpfe, Drähte, Hölzer, etc.)
- Gewerblich gesammelte Grünabfälle von z.B. Gartenbauunternehmen oder Hausmeisterdienstleistern