Information zur Briefwahl
Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26.05.2019 wird bis spätestens 05.05.2019 eine Wahlbenachrichtigung verschickt, auf der ein Antrag für Briefwahlunterlagen aufgedruckt ist. Die Benachrichtigungen werden in einem Umschlag zugestellt.
Aufgrund der postalischen Betriebsabläufe kann es vorkommen, dass nicht alle Wahlbenachrichtigungen am selben Tag zugestellt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Montag, 15.04.2019, im Wahlamt schriftlich oder persönlich beantragt werden.
Wer die Briefwahl beantragt hat, erhält
- einen Wahlschein,
- einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl,
- einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
- einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift des Wahlamtes aufgedruckt ist sowie
- ein amtliches Merkblatt, welches den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.
In den roten Wahlbriefumschlag sind der blaue Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel und der unterschriebene Wahlschein einzulegen.
Holt der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen persönlich ab, so hat er die Möglichkeit sein Wahlrecht gleich an Ort und Stelle auszuüben. Ansonsten muss der Wähler den roten Wahlbrief so rechtzeitig absenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht ausgewertet.
Briefwahlunterlagen können auch per Fax, E-Mail oder Internet beim Wahlamt beantragt werden. Bei Fax- und E-Mail-Beantragung ist die Angabe der Anschrift, des Geburtsdatums, die Nummer des Wahlbezirks und des Wählerverzeichnisses anzugeben.
63128 Dietzenbach
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 24.05.2019, 18:00 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Die Online–Beantragung über das Internet ist, wegen der anzugebenen Nummer des Wahlbezirks und des Wählerverzeichnisses erst nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung möglich.
Empfehlenswert ist es, die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen abzuwarten. Auf der Benachrichtigung ist bereits ein Antrag auf Briefwahl eingedruckt. Er muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Umschlag an den Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach, Wahlamt, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach, zurück gesandt werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend entweder nach Hause oder an die vom Antragsteller angegebene Adresse zugesandt.
Es gibt auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen an Bevollmächtigte auszuhändigen, sofern diese nicht für insgesamt mehr als vier Vollmachtgeber auftreten. Der Verordnungsgeber will damit familieninterne und Nachbarschaftshilfe zulassen, gleichzeitig aber weiter das mit „Massenvollmachten“ verbundene Missbrauchspotenzial ausschließen. Auf dem amtlichen Vordruck für die Beantragung eines Wahlscheines (Wahlbenachrichtigung) kann eine Empfangsvollmacht erteilt werden; darüber hinaus ist Raum für die schriftliche Versicherung des Bevollmächtigten vorgesehen, dass er die Vollmachtsquote nicht überschreitet.
Auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie wählen. In diesem Fall bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Von Montag bis Freitag*, von 8 bis 12 Uhr; Montag, Dienstag und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr (*Freitag, 24. Mai 2019 bis 18 Uhr) sind die Kolleginnen und Kollegen im Raum 017 im Foyer des Rathauses erreichbar.
Weitere Informationen rund um die Europawahl sind auf der Internetseite der Kreisstadt Dietzenbach www.dietzenbach.de/europawahl und auf der Homepage des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de abrufbar.