Kreisstadt verschickt Grundsteuerbescheide 2025
Steuerabteilung beantwortet Fragen und gibt Informationen
Am 6. Januar 2025 hat die Kreisstadt Dietzenbach die Grundsteuerbescheide 2025 an die Grundbesitzerinnen und -besitzer in der Stadt verschickt. Besonderheit: Da die Steuerbescheide erstmals die Grundsteuerreform abbilden, könnte es zu vermehrten Rückfragen sowie Informationsbedarf kommen. Die Mitarbeitenden der städtischen Steuerabteilung stehen dafür gerne unter der zentralen Telefonnummer 06074 373-587 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können an den Mailverteiler steuerabteilung@dietzenbach.de gestellt werden, um dann dort bearbeitet und beantwortet zu werden. Zusammen mit dem Bescheid haben Grundbesitzer außerdem ein Begleitschreiben mit weiteren Informationen erhalten, etwa zum Grundsteuer-Hebesatz wie auch möglichen Widerspruchsregelungen.
Hebesatzsatzung 2025: Beschluss in der Kreisstadt Dietzenbach
Am 8. November 2024 hatte die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Dietzenbach die Hebesatzsatzung 2025 beschlossen. Festgesetzt wurden folgende Hebesätze für die Grundsteuer ab 2025:
- Grundsteuer A – 251 v.H.
- Grundsteuer B – 907 v.H.
Die Stadtverordnetenversammlung ist bei der Höhe der Hebesätze zunächst der Empfehlung der Hessischen Steuerverwaltung gefolgt. Die Gemeinden können noch bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 die Hebesätze, falls nötig, für das Kalenderjahr 2025 anpassen.
Weitere Informationen finden sich bei den Empfehlungen der Hessischen Steuerverwaltung auf der Infoseite https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen