Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Informationen für Dietzenbacher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger
Briefwahl wird immer beliebter; auch in Dietzenbach ist dieser Trend zu erkennen und so rechnet das Wahlamt mit ungefähr 4.500 bis 5.000 Briefwählerinnen und Briefwählern anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
In der Regel stehen den Wählerinnen und Wählern sechs Wochen vom möglichen Erhalt der Briefwahlunterlagen bis zum Wahltermin zur Verfügung. Aufgrund der vorgezogenen Wahl wird diese Zeitspanne auf nur noch zwei Wochen verkürzt. Wählerinnen und Wähler, aber auch die Organisation im Wahlamt stellt das vor neue Herausforderungen.
Beantragung der Unterlagen zur Briefwahl ab 13. Januar möglich
Ab dem 13. Januar 2025 kann über die Homepage der Kreisstadt Dietzenbach die Briefwahl beantragt werden. Da jedoch erst am 30. Januar 2025 durch den Landeswahlleiter die zugelassenen Landeslisten bekanntgegeben werden, erfolgt erst unmittelbar danach der Druck der Stimmzettel.
Das Wahlamt der Kreisstadt Dietzenbach rechnet mit Ende der ersten Februarwoche mit der Lieferung der Stimmzettel. Ab dann können die Briefwahlunterlagen versendet werden.
Den Wahlschein können Bürgerinnen und Bürger auch schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax (06074-3739872) oder E-Mail (wahlamt@dietzenbach.de) als gewahrt.
Bei schriftlichen Anträgen ist die Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift und des Geburtsdatums erforderlich. Es wird darum gebeten, möglichst den Antrag zur Briefwahl zur verwenden, der unter www.dietzenbach.de/briefwahl zu finden ist. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich