Steuerliche Meldepflicht für Hunde in Dietzenbach
Kreisstadt ermittelt von März bis Juni den Bestand an Hunden
Die Kreisstadt Dietzenbach wird vom 17. März an bis voraussichtlich Ende Juni 2025 eine Hundebestandsaufnahme durchführen. „Wir möchten den Status quo der Hunde in unserer Stadt erfassen, da leider in der vergangenen Zeit nicht alle Hundehalter ihrer Pflicht zur Anmeldung ihrer Vierbeiner nachgekommen sind oder dies möglicherweise versehentlich versäumt haben“, erläutert Dietzenbachs Bürgermeister Dr. Dieter Lang. „Aus Gründen der Steuergerechtigkeit setzen wir nun diese Maßnahme mit Hilfe eines Partners im gesamten Stadtgebiet um. Wir bedanken uns schon vorab für die gute Zusammenarbeit und Auskünfte unserer Einwohnerinnen und Einwohner.“
In der Zeit zwischen 17. März und Ende Juni 2025 wird die Hundebestandsaufnahme über die vom Magistrat beauftragte Firma Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren durchgeführt. Deren Mitarbeitende, die sich entsprechend ausweisen können, werden im gesamten Stadtgebiet unterwegs sein und alle Haushalte aufsuchen. Die Befragung findet montags bis freitags in der Zeit von 9:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 9:00 bis 17:00 Uhr statt. Wichtige Information: Die Mitarbeitenden der Firma Springer können sich ausweisen, sie werden zur Befragung Häuser oder Wohnungen nicht betreten und es werden keine Steuern oder Gebühren an der Haustür kassiert.
Hundesteuer in Dietzenbach
Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Kreisstadt Dietzenbach eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt voraus, dass Vierbeiner von der jeweiligen Halterin oder dem Halter bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.
Für den ersten und jeden weiteren Hund wird momentan jährlich eine Steuer in Höhe von je 90 Euro erhoben; für als gefährlich eingestufte Hunde sind jeweils 700 Euro im Jahr fällig.
Fragen zu Steuersätzen und der Hundesteuer beantwortet die Steuerabteilung der Kreisstadt Dietzenbach – telefonisch unter 06074 373 587 oder per Mail an steuerabteilung@dietzenbach.de. Die kommunale Hundesteuersatzung und weitere Informationen zur Hundesteuer sind verfügbar unter www.dietzenbach.de/steuern.
Hunde anmelden, um Bußgelder zu vermeiden
Mit Ankündigung der Hundebestandsaufnahme empfiehlt die Stadt den Hundehaltern, die ihr Tier bisher nicht angemeldet haben, dies umgehend nachzuholen. Somit kann ein Bußgeld vermieden werden, das bei Falschangaben, Missbrauch oder Verstoß gegen die Meldepflicht bis zu 1.000 Euro betragen kann.
Die Anmeldung eines Hundes kann einfach und bequem direkt per Online-Formular unter www.dietzenbach.de/hund-anmelden erfolgen. Das Erlaubnisverfahren zum Halten und Führen von als gefährlich eingestuften Hunden findet sich unter www.dietzenbach.de/gefaehrlicher-hund.