Wingertsberg: Park- und Durchfahrtschein neu beantragen
Bestehende Genehmigungen laufen zum 31. Oktober 2025 aus
Am 31. Oktober 2025 werden die aktuellen Park- und Durchfahrtgenehmigungen der Kreisstadt Dietzenbach für die Anlieger der Grundstücke am Wingertsberg im Geltungsbereich Bebauungsplan 44 auslaufen. Um diese und damit auch die Legitimation zur Befahrung des Gebiets zu erneuern, bittet die Stadtverwaltung die Grundstückseigentümer oder -pächter um eine E-Mail an wingertsberg@dietzenbach.de. Darin angegeben werden sollte das jeweilige Pkw-Kennzeichen, die zugehörige Flur- und Flurstück-Nummer sowie die aktuellen Adressdaten; ebenso eventuelle Änderungen zum letzten Dokument.
Berechtigt für einen Park- und Durchfahrtschein sind Personen, die nachweislich ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplans 44 besitzen oder pachten. Sie dürfen damit die zugehörigen Zufahrten und Flächen des Wingertsbergs befahren und am jeweiligen Grundstück parken.