Rosenpark: Vermögensschaden für die Eigentümer
Städtische Wohnungsgesellschaft und Stadtwerke zum Status quo
Die Wohnungsgesellschaft Dietzenbach mit Geschäftsführer und Aufsichtsrat sowie die Stadtwerke Dietzenbach agieren weiter engagiert im Fall „Rosenpark“. Nach der jüngsten Erbbauberechtigtenversammlung im vergangenen Dezember stellen sie sich gemeinschaftlich weiterhin gegen ein „willkürliches Agieren der Hausverwaltung“. Sie beziffern den Vermögensschaden für die Eigentümer und fordern weiterhin von der Justiz, schnell zu handeln und eine Zwangsverwaltung einzusetzen.
Vermögensschaden von insgesamt 175.000 Euro
Mit Stichtag 12. Januar 2026 hat die Erbbauberechtigtengemeinschaft mit der Hausverwaltung ‚Immobilienverwaltung FFM GmbH‘ mit Marcel Haufschild als Geschäftsführer offene Rechnungen an die Stadtwerke Dietzenbach in Höhe von 978.493,56 Euro, obwohl in der genannten Versammlung eine Sonderumlage von 1,4 Millionen Euro mit sofortiger Fälligkeit beschlossen wurde. Eine solche Sonderumlage wurde übrigens bereits im Jahr 2024 in gleicher Höhe beschlossen.
Im Bereich Abfall sind bei der letzten Kontopfändung durch die Stadtwerke Dietzenbach über 120.000 Euro Säumniszuschläge und Mahngebühren angefallen – dies entspricht etwa einem Viertel der Jahressumme, die nun zusätzlich durch die Eigentümer aufgebracht werden muss. Im Bereich Fernwärme sind durch Gerichts- und Anwaltskosten ebenfalls zusätzliche Kosten im mittleren sechsstelligen Bereich entstanden und durch die Eigentümer zu tragen gewesen. Insgesamt ist ein Vermögensschaden von 175.000 Euro entstanden.
Verbessertes Forderungsmanagement bei ausbleibender Zahlungsmoral
Guido Schick, Geschäftsführer der Stadtwerke Dietzenbach, berichtet zum aktuellen Stand: „Unser Forderungsmanagement ist noch konsequenter geworden und wir arbeiten sehr erfolgreich mit Instrumenten wie beispielsweise Kontopfändungen. Doch gleichzeitig erkennen wir leider nicht, dass sich an der Zahlungsmoral der Hausverwaltung irgendetwas verändert oder verbessert.“ Schick führt weiter aus: „In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass allen Erbbauberechtigten großer Schaden entsteht. Dies geschieht durch beispielsweise Säumniszuschläge, Gerichts- und Anwaltskosten oder Zinskosten – diese werden von der Gemeinschaft getragen, weil die Hausverwaltung nicht rechtzeitig reagiert und zahlt.“
Dr. Dieter Lang ergänzt in seiner Funktion als Bürgermeister sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgesellschaft Dietzenbach: „Der Vermögensschaden trifft letztlich nicht Herrn Haufschild als Geschäftsführer der Hausverwaltung, sondern die Eigentümer selbst. Diese Misswirtschaft schadet nunmehr allen Erbbauberechtigten und muss endlich aufhören!“
Walter Fontaine, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Dietzenbach, stellt weiterhin klar: „Einige Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 18. Dezember 2025 sind evident rechtswidrig. So zum Beispiel die ‚Wiederwahl‘ von Herrn Haufschild, ohne dass andere Bewerber die Möglichkeit hatten, sich zu bewerben. So hat dies wiederum eine Klage beim Amtsgericht Offenbach zur Folge.“