Sicherheit und Ordnung
Fachbereich 30
Die Aufgaben des Fachbereiches Sicherheit & Ordnung sind vielfältig.
Die Tätigkeitsfelder reichen von klassischen Aufgaben der Sicherheit und Ordnung mit der Stadtpolizei und der Bußgeldstelle bis hin zum Straßenverkehrswesen.
Die Feuerwehr sowie der Gefahrgutbeauftragte sind mit ihren Aufgaben diesem Fachbereich unterstellt.
Außerdem ist der Bürgerservice in diesem Fachbereich angesiedelt.
Der Fachbereich im Überblick
Fachbereichsleitung: Markus Hockling
- Ordnungsangelegenheiten / Straßenverkehrsbehörde
- Buß- und Verwarngeldstelle
- Stadtpolizei
- Bürgerservice
- Feuerwehr
- Gefahrgut
Ordnungsangelegenheiten / StraßenverkehrsbehördeAbteilung 30.20 |
In dieser Abteilung sind folgende Aufgaben angesiedelt:
- Ordnungsangelegenheiten
- Straßenverkehrsbehörde
- Gewerbeangelegenheiten
Abteilungsleitung: Elena Kesler
Buß- und VerwarngeldstelleAbteilung 30.21 |
Ist zuständig für die Durchführung der Verfahren von:
- Bußgeldern
- Verwarngeldern
Abteilungsleitung: Anja Gaubatz
StadtpolizeiAbteilung 30.22 |
Die Stadtpolizei überwacht den ruhenden und fließenden Verkehr innerhalb des Stadtgebiets und nimmt allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben wahr.
Dienstgruppenleiter: Herr Eckert
BürgerserviceAbteilung 30.30 |
Der Bürgerservice ist zuständig für:
- Passangelegenheiten
- Meldewesen
- Gewerberegister
- Führungszeugnisse und Beglaubigungen
- Durchführung von Wahlen
Hier kommen Sie zu den Adressen und Öffnungszeiten des Bürgerservices.
Kommissarische Abteilungsleitung: Florian Bartels
FeuerwehrAbteilung 30.40 |
Zu den ältesten Aufgaben der Feuerwehr gehört die Brandbekämpfung. Die Aufgabenvielfalt ist jedoch deutlich größer. Das Retten von Menschen, Tieren und Sachwerten sowie Schadensbekämpfung bei Bränden, Explosionen und Elementarereignissen, die Befreiung von Menschen und Tieren aus Notlagen sowie Hilfe bei Öl-, Chemie- und Strahlenunfällen sind heute weitere klassische Feuerwehraufgaben.
Wachführer: Joachim Nemeth
GefahrgutAbteilung 30.41 |
Die Aufgabe der Gefahrgutüberwachung ist den Städten und Gemeinden vom Land Hessen übertragen worden.
Bei Betriebskontrollen wird die Einhaltung der Gefahrguttransportvorschriften überprüft.