Landtagswahl
Allgemeine Informationen
Bei den Landtagswahlen werden die 110 Abgeordneten des Hessischen Landtags nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme (Erststimme) und eine Landesstimme (Zweitstimme). Mit der Wahlkreisstimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat im Wahlkreis direkt gewählt, mit der Landesstimme wird eine Partei oder Wählergruppe gewählt.
Die 110 Mandate werden anhand der Zweitstimmen auf die Parteien und Wählergruppen verteilt. 55 Sitze werden mit den gewählten Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die restlichen 55 Sitze durch die Kandidatinnen und Kandidaten der Landeslisten der Parteien und Wählergruppen besetzt. Die Reihenfolge der Personen auf den Landeslisten ist hierbei bindend.
Das Gebiet der Kreisstadt Dietzenbach liegt im Landtagswahlkreis 45 – Offenbach Land II. Zu diesem gehören auch die Städte Heusenstamm, Mühlheim am Main und Obertshausen.
Amtliche Bekanntmachungen
Informationen
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Musterstimmzettel, Wahlbezirke, Sonstiges
- zu den Wahlbezirken im Geographischen Informationssystem (GIS) der Kreisstadt Dietzenbach gelangen Sie hier
Kandidaten & Wahlergebnisse
- Landtagswahl 2018
- Wie die Dietzenbacher bei den Landtagswahlen 2009 & 2013 gewählt haben, finden Sie hier
- Die gewählten Direktkandidaten/innen finden Sie hier
- Die Ergebnisse der vergangenen Wahlen finden Sie hier