Alters- & Ehejubiläen
Veröffentlichungen in der Presse - Antrag auf Datenübermittlungssperre
Der städtische Ehrungsservice für die Alters- und Ehejubilare ist aus Einsparungsgründen stark reduziert worden. So wurde der Versand von Glückwunschkarten des Bürgermeisters komplett eingestellt.
Weiterhin wurde das Verfahren für die Veröffentlichung der Alters- und Ehejubilare durch die Presse erheblich vereinfacht und umgestellt..
Das künftige Verfahren für die Veröffentlichungen in der Offenbach-Post und der Dreieich-Zeitung sieht folgendermaßen aus:
Die Redaktionen der Offenbach-Post bzw. Dreieich-Zeitung erhalten von der Stadtverwaltung monatlich eine sogenannte „Presseliste“ mit den Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Wer keine Veröffentlichung seiner Geburtstags- und Ehejubiläen in der Presse möchte, muss nach wie vor beim städtischen Bürgerservice einen Antrag auf Datenübermittlungssperre stellen. Da die Redaktionen diese Listen künftig im monatlichen Turnus erhalten, muss dieser Antrag allerdings bis spätestens acht Wochen vor dem Ehrentag gestellt werden, damit er noch rechtzeitig und zuverlässig vom Rechenzentrum berücksichtigt und verarbeitet werden kann. Dies bedeutet, dass sich die Sperrung bei zu kurzfristig gestellten Anträgen erst im Folgejahr auswirken.
Wer sich kurzfristig gegen eine Veröffentlichung seiner Daten entscheidet, muss sich direkt an die Redaktionen der Offenbach-Post und Dreieich-Zeitung wenden.
So können Sie einen Antrag auf Datenübermittlungssperre stellen - die Geburtstagsdaten werden dann generell für Veröffentlichungen gesperrt: Entsprechende Formulare sind an der Info-Zentrale der Stadtverwaltung oder auf unserer Homepage [PDF-Dokument: 93 kB] erhältlich. Gerne können Sie Ihren Antrag auch direkt in unserem Bürgerservice im Rathaus stellen. Alternativ kann der persönlich unterschriebene Antrag kann auch formlos unter Angabe von Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum bei der Stadtverwaltung eingereicht werden.
Aus technischen Gründen sind beim Einwohnermeldeamt nicht alle Ehejubiläen vollständig und korrekt erfasst. Wer eine Veröffentlichung in der Zeitung möchte, sollte daher sein Jubiläum bei der Stadtverwaltung rechtzeitig - spätestens vier Wochen vor dem Termin - melden. Ehejubilare ab Goldener Hochzeit werden ohnehin von der Stadt vorab angeschrieben.
Zum 90., 95. oder 100. Geburtstag sowie zur Goldenen, Diamantenen, Eisernen Hochzeit berichtet die Offenbach-Post auf Wunsch ausführlich.
Ehrung der Alters- und Ehejubilare
Zum 90., 95.,100. und jedem weiteren Geburtstag, sowie zur
- Goldenen Hochzeit (50 Jahre)
- Diamantenen Hochzeit (60 Jahre)
- Eisernen Hochzeit (65 Jahre)
- Gnaden Hochzeit (70 Jahre)
- Kronjubiläum (75 Jahre)
gratulieren der Bürgermeister der Kreisstadt Dietzenbach, der Landrat des Kreises Offenbach und der Hessische Ministerpräsident, ab Eiserner Hochzeit sowie dem 100. und jedem weiteren Geburtstag außerdem auch der Bundespräsident. Diese Ehrungen basieren auf einem Erlass des Hessischen Ministerpräsidenten.
Auf Wunsch besucht der Bürgermeister oder ein Mitglied des Magistrats die Altersjubilare ab dem 90. Geburtstag und die Ehejubilare ab der Goldenen Hochzeit.
Noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen zu der Ehrung von Alters- und Ehejubilaren haben wenden Sie sich bitte an:
63128 Dietzenbach