Abwassergebühren
Für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Oberflächenwasser sowie das Entsorgen der Fäkalschlämme aus den Hausklärgruben erhebt die Kreisstadt Dietzenbach Abwassergebühren nach den Vorschriften der örtlichen Entwässerungssatzung [PDF-Dokument: 322 kB]
In dieser Satzung sind auch die Regelungen über die Erhebung der Abwassergebühren enthalten. Wollen Sie eine Kurzübersicht über die augeblickliche Gebührenhöhe und den Maßstab, dann klicken Sie hier: Übersicht der Abwassergebühren [PDF-Dokument: 217 kB]
Mehr über die Abwasserbeseitigung
Bebaute und künstlich befestigte Fläche des Grundstücks
Für die Berechnung der Gebühren für das Sammeln und Reinigen der Oberflächen- bzw. Niederschlagswässer wird die bebaute und künstlich befestigte Fläche eines Grundstücks in Quadratmetern herangezogen.
Die aktuelle Gebührenhöhe etnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung [PDF-Dokument: 322 kB] .
Bitte denken Sie daran, dass Sie als Grundstückseigentümer verpflichtet sind, jede Veränderung der bebauten und künstlich befestigten Fläche schriftlich mitzuteilen.