Hundesteuer
Grundlage für die Erhebung von Hundessteuer ist die Hundesteuersatzung der Kreisstadt Dietzenbach in der 7. Änderung vom 15.03..2013, rückwirkend gültig ab 01.01.2013.
Anmeldung zur Hundessteuer
Als Hundehalterin bzw. Hundehalter sind Sie verpflichtet, Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme anzumelden. Haben Sie den Hund als Welpen erworben oder ist dieser von einer von Ihnen gehaltenen Hündin geboren worden, so ist er innerhalb von zwei Wochen nach Erreichen eines Alters von drei Monaten anzumelden. Halten Sie einen Hund zur Probe, Pflege oder zum Anlernen länger als zwei Monate, ist der Hund innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der zwei Monate ebenfalls anzumelden.
Für die Anmeldung steht Ihnen folgendes Formular mit Erläuterungen zur Verfügung:
- Anmeldeformular Hundesteuer ( 60 kB )
- Erläuterungen zur Hundesteueranmeldung ( 68 kB )
Fälligkeit der Hundesteuer:
In der Regel wird die Hundesteuer als Jahressteuer zum 01. Juli eines Jahres fällig. Vorrangig sind die Hinweise zu den Fälligkeiten auf den Steuerbescheiden zu beachten.
Zahlungsmöglichkeiten:
- per Überweisung
- Bankverbindungen
- per Einzugsermächtigung
Die Hundesteuer kann auch per Einzugsermächtigung (Abbuchungsverfahren) eingezogen werden. Die Einzugsermächtigung muss schriftlich erteilt werden. Danach wird die Hundesteuer zu den Fälligkeitsterminen direkt von Ihrem angegebenen Bankkonto abgebucht. Sie brauchen in diesem Falle keine Zahlung mehr zu veranlassen.Bitte sorgen Sie dafür, dass zu den Zahlungsterminen genügend Deckung auf Ihrem Bankkonto vorhanden ist, da sonst die Banken die Abbuchung gebührenpflichtig zurückweisen. Falls Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, steht Ihnen hier ein Formular zur Verfügung. Füllen Sie dieses entsprechend aus und senden Sie es uns auf dem Postweg zu.
SEPA Einzugsermächtigung [PDF: 55 kB]
Gefährliche Hunde (Kampfhunde)
Für gefährliche Hunde wird in der Kreisstadt Dietzenbach eine erhöhte Steuer erhoben. Diese beträgt zur Zeit für den ersten gefährlichen Hund 600,00 Euro/Jahr. Für jeden weiteren gefährlichen Hund berträgt sie 680,00 Euro/Jahr. Gefährliche Hunde sind auch der örtlichen Ordnungebehörde anzuzeigen.
Näheres über gefährliche Hunde, welche Rassen hierunter fallen und über Wesenstests können Sie hier nachlesen.
Abmelden von Hunden
Haben Sie Ihren Hund an einen anderen Besitzer abgegeben oder ist der Hund verstorben, bzw. ziehen Sie in eine andere Stadt, so können Sie mit dem nachfolgenden Formular die Abmeldung zur Hundesteuer veranlassen. Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Einstellungsbescheid.
- Abmeldeformular Hundesteuer ( 61 kB )