Betreuungsgebühren (Auszug aus § 2 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach)
Kindertagesstätte
Halbtageskitas (4-Gießener Straße, 5-Limesstraße und 6-Weiherstraße)
Für eine Betreuung von 07:30 - 13:30 Uhr (ohne Mittagessen)
ab 01.01.2020 monatlich 204,00 € *
*Dieser Kostenbeitrag von 204,00 € wird unter Maßgabe der jährlichen Zuweisungen durch das Land Hessen für die Freistellung von Kostenbeiträgen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für Betreuungszeiten bis zu 6 Stunden nicht erhoben.
Ganztageskitas (1-Friedensstraße, 2-Brunnenstraße, 3-Martinstraße, 7-Laufacher Straße, 9-Rodgaustraße, 10-Kurt-Schumacher-Allee, 11-Am Stiergraben und 12 Obernburger Weg)
Für eine Betreuung von 07:00 - 13:00 Uhr (ohne Mittagessen)
ab 01.01.2020 monatlich 204,00 €*
*Dieser Kostenbeitrag von 204,00 € wird unter Maßgabe der jährlichen Zuwendung durch das Land Hessen für die Freistellung von Kostenbeiträgen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt für Betreuungszeiten bis zu 6 Stunden nicht erhoben.
Für eine Betreuung von 07:00 - 14:00 Uhr (plus Mittagessen)
ab dem 01.01.2020 monatlich plus 34,00 €
Für eine Betreuung von 07:00 - 15:00 Uhr (plus Mittagessen)
ab dem 01.01.2020 monatlich plus 68,00 €
Für eine Betreuung von 07:00 - 17:00 Uhr (plus Mittagessen)
ab dem 01.01.2020 monatlich plus 132,00 €
- Freitags endet die Betreuung um 15:30 Uhr
Betreuungszusatzgebühren
Für eine gesonderte Betreuung am frühen Morgen von 06:30 Uhr - 07:00 Uhr in der Kita 2-Brunnenstraße, 9-Rodgaustraße und Kita 11-Am Stiergraben
- ab 01.01.2020 monatlich 21,00 €
Essengebühren (Auszug aus § 3 der Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach)
Für alle Kinder der Kindertagesstätten, außer in den Halbtageseinrichtungen, die noch nach 13:00 Uhr betreut werden ist die kostenpflichtige Teilnahme am Essen obligatorisch.
ab 01.01.2020 monatlich 75,00 €
Eine zusätzliche Essengebühr von 7,00 € monatlich wird in den Kindertagesstätten erhoben, in denen durch den Träger ein Frühstück (bzw. Imbiss am Nachmittag im Hort für Hortkinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen) angeboten wird.