Naturdenkmäler
Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Als Naturschutzgebiet ausgewiesen wurde im August 1987 die Willersinn’sche Grube im Nordosten der Gemarkung (ca. 15,1 Hektar). Die ehemalige Kies-Abbaugrube des Kalksandsteinwerks Gebr. Willersinn KG bietet durch seine hohe Strukturvielfalt Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
In Ausweisung begriffen ist die “Hundslochwiese” südlich des Waldstadions.
Als Landschaftsschutzgebiete wurden bereits im Jahre 1961 drei größere Bereiche in der Dietzenbacher Gemarkung ausgewiesen:
- Der Wingertsberg nördlich und südlich der Götzenhainer Straße
- Der Bachaue der Bieber im Bereich Wildwieseneck/Hinterwald
- Die Quellfluren des Knabenborns (Kaupenwiesengraben) südlich der Kreisquerverbindung.
Generell gilt der gesamte Dietzenbacher Stadtwald als Landschaftsschutzgebiet.
Zu den „Naturdenkmalen“ zählen die beiden Eiben vor dem Eingang der evangelischen Christuskirche, deren Alter auf ca. 240 bzw. ca. 100 Jahre geschätzt wird. Zwei frühere Naturdenkmale waren die “Dicke Eiche” (ca. 500 Jahre) und “Dicke Buche” (ca. 250 Jahre), beide im “Eßbruch”, nördlich des Waldstadions. Sie wurden Anfang der 90er Jahre durch Sturm und Krankheit zerstört.
Ein „geschützter Landschaftsbestandteil“ ist die Sanddüne an der "Russenhütte“ (ca. 2,2 Hektar, beim Geschichtspfad, ausgewiesen im August 1993).
Ein weiteres so genanntes „Flächenhaftes Naturdenkmal“ ist ein Weidengebüsch mit Seggenbulten (0,29 Hektar) an der verlängerten Feldstraße, ausgewiesen im April 1993.
Zuständige Behörden
Für die Ausweisung und Pflege von Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestanteilen und Naturschutzgebieten, die kleiner als fünf Hektar sind, ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten des Landratsamtes Offenbach.
Größere Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete werden vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgewiesen.