Benutzerordnung
Was muss ich als Mieter oder Veranstalter beachten?
Wenn Sie ungeklärte Fragen in Bezug auf bestehenden Vorschriften in Versammlungsstätten haben, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung.
Profitieren Sie von unserer Veranstaltungserfahrung und gestalten Sie ihre Veranstaltung mit "Sicherheit" für sich und Ihre Gäste.
Grundsätzliches
- Dekorationsstoffe in Versammlungsstätten müssen min. schwerentflammbar sein (B1) nach DIN 4102
- notwendige Gangbreiten in Fluchtwegen müssen immer begehbar sein (120cm) nach MVstättV
- den Anweisungen der zuständigen Mitarbeiter ist hinsichtlich Sicherheit und Brandschutz unbedingt Folge zu leisten