Erster Stadtrat
Die Amtszeit der hauptamtlichen Stadträte beträgt sechs Jahre.
Sie werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der Erste Stadtrat ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.
Die Kreisstadt Dietzenbach hat einen hauptamtlichen Stadtrat, den Ersten Stadtrat - Herrn Dr. Dieter Lang.
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Dezernat II
Der Erste Stadtrat leitet das Dezernat II, dem nachfolgende Fachbereiche zugeordnet sind:
Integration, Wohnungsangelegenheiten & Einbürgerungen
Die Stabsstelle Integration, Wohnungsangelegenheiten & Einbürgerungen kümmert sich in erster Linie um die Belange der Menschen mit Migrationshintergrund in Dietzenbach. So werden hier die verschiedenen ... mehr
Die Stabsstelle Integration, Wohnungsangelegenheiten & Einbürgerungen kümmert sich in erster Linie um die Belange der Menschen mit Migrationshintergrund in Dietzenbach. So werden hier die verschiedenen ... mehr
Soziale Dienste
Im Fachbereich Soziale Dienste sind Aufgaben gebündelt, die sicherstellen, dass Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren und Ratsuchende in allen Lebenslagen kompetente Ansprechpartnerinnen und ... mehr
Im Fachbereich Soziale Dienste sind Aufgaben gebündelt, die sicherstellen, dass Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren und Ratsuchende in allen Lebenslagen kompetente Ansprechpartnerinnen und ... mehr
Bau- & Immobilienmanagement
Der Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement ist mit allen Themen rund um die baulichen Belange unserer Stadt betraut. Im Fachbereich wird der Straßenbau und ... mehr
Der Fachbereich Bau- und Immobilienmanagement ist mit allen Themen rund um die baulichen Belange unserer Stadt betraut. Im Fachbereich wird der Straßenbau und ... mehr