Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde.
Hierbei stehen gemäß Baugesetzbuch (BauGB) folgende zwei Planwerke zur Verfügung:
Der Flächennutzungsplan
ist laut Gesetz (§ 1 (3) BauGB) von der Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet aufzustellen.
Ziel des Flächennutzungsplans ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen festzulegen.
Da die Kreisstadt Dietzenbach im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein/Main liegt und diesem angehört, erstellt und aktualisiert der Regionalverband in Absprache mit der Kreisstadt Dietzenbach den "Regionalen Flächennutzungsplan" (RegFNP) für unser Gemeindegebiet.
Der Bebauungsplan
legt die konkrete bauliche Nutzung der Grundstücke verbindlich fest. Er regelt u. a. verbindlich die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Bereiche des Grundstücks sowie die Verkehrsflächen.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 1 (3) BauGB von der Gemeinde aufgestellt und gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Er gilt somit als Ortsgesetz und ist für jeden Bürger der Kreisstadt Dietzenbach rechtsverbindlich.
Über die einzelnen Verfahrensschritte oder Beteiligungsmöglichkeiten, können Sie sich gerne bei der Abteilung Stadtplanung Informieren. Zugleich können Sie Auskünfte über aktuelle Offenlagen erhalten und sich einen Überblick über laufende Bebauungsplanverfahren verschaffen.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne können während unserer allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung bei der Abteilung Stadtplanung eingesehen werden.
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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter den nebenstehenden Kontaktdaten.