Die häufigsten Fragen...
... und die dazugehörigen Antworten.
Wer ist berechtigt eine Familiensaisonkarte zu erwerben?
Verfallen die restlichen Eintritte auf den alten Karten?
Gibt es noch die Schlechtwetterregelung?
Bleibt das Bad bei besonders schönem Wetter länger geöffnet?
Ich bin Rentnerin/Rentner, wieso muss ich beim Kauf einer Eintrittskarte meinen Ausweis vorlegen?
Wer ist berechtigt eine Familiensaisonkarte zu erwerben?
Meine Tochter (22 J.) ist Studentin. Warum muss sie beim Kauf der Saisonkarte einen aktuellen Studentenausweis vorzeigen?
Warum kann ich mit meiner am Morgen gekauften Eintrittskarte nicht am Mittag oder Abend erneut ins Bad?
Verfallen die restlichen Eintritte auf den alten Karten?
Ich komme oft nur für ca. 1 Stunde in das Bad, ziehe meine Bahnen und bin dann auch wieder schnell weg. Gibt es einen Tarif nur für eine Stunde Badezeit?
Gibt es noch die Schlechtwetterregelung?
Bleibt das Bad bei besonders schönem Wetter länger geöffnet?
Ja, dies wird jedoch individuell am selbigen Tag je nach Besucheraufkommen und Zulauf entschieden.
Ich bin Rentnerin/Rentner, wieso muss ich beim Kauf einer Eintrittskarte meinen Ausweis vorlegen?
Auch hier gilt die Regelung ohne Vorlage eines gültigen Ausweises, keine Ermäßigung. Eine solche Überprüfung ist auch hier fair und angemessen.
Wieso werden nicht aktuelle, auf das gültige Halbjahr ausgewiesene Studentenausweise, nicht akzeptiert?
Wir können nicht erahnen, ob sie tatsächlich noch studieren. Da Sie sicherlich als Student über 18 Jahre alt sind, gilt die offizielle Regelung auch hier - ohne gültigen Ausweis, keine Ermäßigung. Bewusst vorgelegte oder abgelaufene Ausweise können strafrechtlich verfolgt werden.