Fundbüro
Allgemeine Informationen
Fundsachen sind Gegenstände, die dem/der Besitzer/in ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen im Fundbüro abgeben.
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Wenn Sie etwas gefunden haben oder etwas suchen, rufen Sie uns bitte unter der Rufnummer 06074 373-248 an oder senden Sie eine E-Mail an ute.weber@dietzenbach.de Die Schließung unserer Einrichtung stellt eine präventive Maßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus dar. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier Wir bitten um Ihr Verständnis! |
Dem Fundbüro obliegen nachfolgende Aufgaben:
- die Annahme und Verwahrung von Fundsachen
- die Annahme und Bearbeitung von Fundanzeigen
- die Annahme und Bearbeitung von Verlustanzeigen
- die Annahme und Weitergabe von Fundsachen und Fundanzeigen, für die örtlich und sachlich eine andere Behörde zuständig ist
- Herausgabe von Fundsachen
Ist der Verlierer oder sonstige Empfangsberechtigte nicht bekannt geworden und verzichtet der Finder auf den Eigentumserwerb an der Fundsache, so ist nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist die in das Eigentum der Stadt übergegangene Fundsache öffentlich zu versteigern/veräußern. Fundgegenstände, die nur für den Verlierer/in von Wert sind (z.B. Schlüssel, Brillen), werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (mindestens 6 Monate) karitativ gespendet oder vernichtet. Gefährliche Gegenstände oder Fundtiere unterliegen besonderen Regelungen.