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Namensänderungen

Namensänderungen öffentlich-rechtlicher Art

Ein Vor- oder Familienname kann im Rahmen einer sogenannten behördlichen Namensänderung auf Antrag nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erhebliche persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.

Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall vor Stellung eines Antrags von uns beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.

Namensänderungen nach dem bürgerlichen Recht (BGB)

Im Gegensatz zu den behördlichen Namensänderungen betreffen die bügerlich-rechtlichen Änderungen nur den Familiennamen. Diese Änderungen müssen nicht beantragt, sondern erklärt werden.

Folgende personenstandsrechtliche Bereiche können zu Namensänderungen führen (Aufzählung nicht vollständig):

  • Eheschließung
  • nachträgliche Ehenamensbestimmung
  • Ehescheidung (Wiederannahme eines früheren Namens)
  • Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Adoption
  • Namenserklärung Vertriebener und Spätaussiedler
  • Einbürgerung

In vorgenannten Fällen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt Offenbach.

Weitere Informationen

zum Namensrecht erhalten Sie im Hessenfinder