Städtische Kitas
Auszüge aus den Grundsätzen für die pädagogische Arbeit in den Kindergärten
Der Kindergarten als Elementarbereich des Bildungswesens hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit den Eltern, die frühkindliche Bildung durch die Familie zu unterstützen und zu ergänzen, insbesondere wirkt der Kindergarten darauf hin, dass soziale Benachteiligungen von Kindern aufgrund ihrer jeweiligen Lebenssituation durch besondere Förderung ausgeglichen werden.
Durch gezielte und frühzeitige Beratung und Hilfe soll der Kindergarten einer möglichen Fehlentwicklung vorbeugen.
Die pädagogische Konzeption ist zu verstehen als ein Zusammenwirken von allgemeinem pädagogischen Erkenntnisstand, der unter anderem durch Aus-, Weiter- und Fortbildung erworben wird, und den gegebenen Realitäten der Kindergartenpraxis (Gruppenstruktur, Personal, Räumlichkeiten und Ähnliches).
Auszüge aus den Grundsätzen für die pädagogische Arbeit im Hort
Der Hort als eigenständige sozialpädagogische Einrichtung hat neben anderen außerschulischen Einrichtungen den Auftrag, Kindern aus unterschiedlichen sozialen Bereichen über den Rahmen ihrer familiären und schulischen Erziehung hinaus Möglichkeiten und Anreize zur individuellen Entwicklung ihrer gesamten Persönlichkeit zu geben.
Unsere Kindertagesstätten
- Hier finden Sie die aktuelle Satzung über die Benutzung von Kindertagesstätten [PDF: 237 kB]
- Hier finden Sie die aktuelle Gebührensatzung für Kindertagesstätten [PDF: 175 kB]