Bürgermeisterwahl
Allgemeines
Die Bürgermeisterwahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre.
Jede Wählerin und jeder Wähler erhält eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.
Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat diese Mehrheit erhalten, so findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt.
Amtliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachung des Wahltages und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen [PDF: 144 kB]
Informationen
- zur Homepage des Landeswahlleiters gelangen Sie hier
Musterstimmzettel, Wahlbezirke, Sonstiges
- Wahlbezirk nach Straßen [PDF: 70 kB]
Briefwahl
- Online-Antrag zur Briefwahl
- Antrag zur Briefwahl [PDF: 64 kB]
Auflistung der Dietzenbacher Bürgermeister
- Liste der Dietzenbacher Bürgermeister seit 1825 [PDF: 14 kB]
Bisher erschienene Pressemitteilungen zur Bürgermeisterwahl 2021
Bürgermeisterwahl 2021
Der Termin steht fest. Am 14. März 2021 wird die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Kreisstadt Dietzenbach stattfinden. Eine eventuell ... mehr
Der Termin steht fest. Am 14. März 2021 wird die Wahl zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister der Kreisstadt Dietzenbach stattfinden. Eine eventuell ... mehr