Europawahlen
Allgemeine Informationen
Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt.
Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der Europäischen Union (EU), das direkt von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gewählt wird.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnetensitze des Europäischen Parlaments. Diese werden in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts bestimmt.
Zur Wahl stehen nur (Parteien-)Listen und keine Einzelkandidaten. Es können Bundeslisten (gemeinsame Liste für alle Bundesländer) oder Landeslisten für einzelnen Bundesländer zugelassen werden. Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.
Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme.
Wichtige Informationen für im Ausland lebende Deutsche und für nichtdeutsche Unionsbürger/innen
Die in Deutschland lebenden wahlberechtigten Deutschen werden, wie bei allen anderen Wahlen auch, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen und müssen sich daher um nichts kümmern.
Anders verhält es sich bei den im Ausland lebenden Deutschen bzw. den nichtdeutschen Unionsbürgern.
Nähere Informationen für im Ausland lebende Deutsche und nichtdeutsche Unionsbürger finden Sie auf den Informationsseiten des Bundeswahlleiters.
Amtliche Bekanntmachungen
Informationen
- Informationen zum Europäischen Parlament finden Sie auf den mehrsprachigen Seiten des Europaparlaments.
- Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter http://www.bmi.bund.de/
Briefwahl
Sie haben bereits vor dem Wahltermin die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Ein Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen kann grundsätzlich auch formlos schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) oder mündlich (jedoch nicht fernmündlich) beabtragt werden. In dem Antrag sind der vollständige Name, die Anschrift (Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer) und das Geburtsdatum sowie eine eventuell abweichende Versandadresse anzugeben.
Wir empfehlen jedoch, den Antrag auf einem entsprechenden Formblatt oder über den hier angebotenen Online-Dienst zu stellen.
Zum Online-Dienst gelangen Sie hier.
Falls Sie den Online-Dienst nicht nutzen möchten, erhalten Sie hier einen Wahlscheinantrag [PDF: 53 kB] (Antrag auf Briefwahl), den Sie ausgefüllt bei uns abgeben oder uns zusenden können.
Kandidaten & Wahlergebnisse
Bisher erschienene Pressemitteilungen zur Europawahl 2019
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26.05.2019 wird bis spätestens 05.05.2019 eine Wahlbenachrichtigung verschickt, auf der ein Antrag für Briefwahlunterlagen aufgedruckt ... mehr
Liebe Bürgerinnen und Bürger,liebe Dietzenbacherinnen und liebe Dietzenbacher, mit der europäischen Einigung hat sich die Hoffnung auf Frieden in Europa erfüllt, nachdem ... mehr