Straßenbeitragssatzung
Die Einführung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2014 beschlossen.
Grundlage hierfür ist das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG).
Zur Deckung von Investitionsaufwendungen für den Um- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen werden die Grundstückseigentümer anhand der Veranlagungsflächen (Grundstücksfläche * Nutzungsfaktor) + eventuellem Artenzuschlag prozentual an den Kosten beteiligt. Hierfür ist die Stadt in 5 Abrechnungsgebiete eingeteilt. Innerhalb eines Abrechnungsgebietes verteilen sich die Kosten über einen Mischsatz an die Stadt und alle Grundstückseigentümer. Dadurch werden die Kosten für den Einzelnen niedrig / sozial verträglich gehalten.
Bis dato sind in den Gewerbegebieten Nord und Mitte / Süd die Erneuerung der Justus-von-Liebig-Straße sowie der Waldstraße umgesetzt worden. Die ersten Bescheide werden demnächst durch die Kämmerei erstellt.
Downloads
- Satzung Kreisstadt Dietzenbach [PDF: 226 kB]
- Abrechnungsgebiete [PDF: 711 kB]
- Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 23.07.14 [PDF: 258 kB]
- Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts [PDF: 96 kB]
- Info zur Straßenbeitragssatzung [PDF: 34 kB]