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Bürgermeisterwahl

Allgemeines

Die Bürgermeisterwahlen erfolgen nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre.

Jede Wählerin und jeder Wähler erhält eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.

Sollte keine Kandidatin oder kein Kandidat diese Mehrheit erhalten, so findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerbern statt.

Mehr Informationen gibt es im Votemanager.

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