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Briefwahl

Wahlschein zur Briefwahl oder zur Wahl in anderem Wahllokal beantragen

Als wahlberechtigte/r Bürger*in haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal in Dietzenbach zu beantragen.

Hierzu müssen Sie im Wählerverzeichnis der Kreisstadt Dietzenbach eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

Mit eventuellen Rückfragen können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes wenden.


Online im Internet

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Wenn Sie den nachfolgenden Button anklicken, gelangen Sie bis zum 04.06.2024 zu unserem Online-Formular. Tragen Sie bitte hier alle erforderlichen Angaben ein. Die betreffenden Daten sind auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben zu finden.

Ihre Unterlagen zur Briefwahl werden Ihnen dann in den nächsten Tagen per Post zugesandt.

Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen nicht per Online-Formular bei uns beantragen möchten oder nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, stehen Ihnen außerdem noch folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


Persönlich im Briefwahlbüro

Sie können den Antrag direkt in unserem Briefwahlbüro im Dietzenbacher Rathaus (Raum 164, Europaplatz 1, 63128 Dietzenbach) stellen und die Unterlagen mit nach Hause nehmen.Sie können allerdings auch gleich direkt vor Ort wählen.

Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder einen gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass mit

Das Büro ist in der Zeit vom 29.04. bis zum 07.06.2024 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

WochentagVormittagNachmittag
Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr --
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr --

  
Am Freitag, den 07.06.2024 schließt das Wahlbüro um 18:00 Uhr.

Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen unter der Rufnummer 06074 373-850 gerne zur Verfügung.


Schriftlich per Antrag

Den Wahlschein können Sie auch schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax (06074 373 9 872) oder E-Mail (wahlamt@dietzenbach.de) als gewahrt.

Bei schriftlichen Anträgen ist die Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, die Nummer des Wahlbezirks und des Wählerverzeichnisses erforderlich. Bitte verwenden Sie möglichst unseren Antrag zur Briefwahl.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ebenfalls ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

Unsere Anschrift sowie unsere Kommunikationverbindungen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Infobox.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.