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Amtliche Bekanntmachungen

Damit eine Satzung rechtskräftig wird, bedarf es nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) einer öffentlichen Bekanntmachung. In der Hauptsatzung der Stadtverwaltung Dietzenbach haben die Stadtverordneten festgelegt, dass Satzungen im Sinne der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und darüber hinaus auch Beschlüsse, Hinweise, Mitteilungen und Genehmigungen amtlich bekannt gemacht werden.

Die  Bekanntmachungen erfolgen in der täglich in Dietzenbach erscheinenden Offenbach-Post sowie als zusätzliche Information nachrichtlich in der Dietzenbacher Stadt-Post.

Als zusätzlichen Service finden Sie hier die Bekanntmachungen aus dem aktuellen Jahr und dem Vorjahr. Die amtlichen Bekanntmachungen zu den Sitzungen der politischen Gremien finden Sie im Gremien- und Informationssystem

Aktuelle Bekanntmachungen

Bekanntmachungen des Vorjahres