Notbetreuung in Kitas wird erweitert
Notbetreuung für bestimmte Personengruppen erweitert
Mit einer Verordnung hat das Land Hessen verfügt, dass ab Montag, den 16.03.2020 ein Betretungsverbot für alle Kindertageseinrichtungen besteht.
Hierbei gibt es Ausnahmen, für die eine Notbetreuung ermöglicht wird. Diese gelten nun auch, wenn nur eine Erziehungsberechtigte / ein Erziehungsberechtigter des Kindes oder der / die allein Erziehungsberechtigte in einem Bereich arbeitet, der für die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ordnung, medizinischer Versorgung und wichtiger Versorgungsinfrastrukturen notwendig ist.
Die konkrete Auflistung der diesbezüglichen Personengruppen ist auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Gesundheit zu finden.
Servicehotline eingerichtet
Für die Dietzenbacher Kita-Eltern hat die Verwaltung eine Service-Hotline eingerichtet. Bei Fragen zu den derzeitigen Einschränkungen erreichen Sie die Service-Hotline des Fachbereichs Soziale Dienste montags bis donnerstags von 08.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr unter 06074 373-777.