Silvester in Corona-Zeiten
Außergewöhnlicher Jahreswechsel
Es wird für die meisten von uns das außergewöhnlichste Silvester, das wir bisher kannten. Doch nicht ohne guten Grund. Es gilt selbstverständlich auch an diesen besonderen Tagen wie Silvester und Neujahr, alle Anstrengungen zu unternehmen, das Corona-Virus in Schach zu halten.
Feuerwerk im öffentlichen Raum verboten
Zünden Sie zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper!
Nach den geltenden Regelungen ist im öffentlichen Raum des gesamten Kreisgebietes das Abbrennen von Feuerwerk an Silvester und Neujahr untersagt.
Auf dem eigenen Grundstück kann Feuerwerk gezündet werden. Es wird jedoch empfohlen - insbesondere aufgrund der möglichen Verletzungsgefahren - hierauf zu verzichten.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 30.12.2020 in einer Eilentscheidung die Allgemeinverfügung des Kreises Offenbach hinsichtlich des geltenden Feuerwerksverbotes auch auf privatem Grundstück als rechtswidrig erachtet.
Sonstige Regelungen
Die Ausgangssperre gilt auch an diesem Tag von 21:00 bis 5:00 Uhr.
In dieser Zeit ist Personen, die im Kreis wohnen, der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus gewichtigen Gründen erlaubt. Personen ohne Wohnsitz im Kreis Offenbach dürfen sich nur im Kreisgebiet aufhalten, wenn sie einen gewichtigen Grund haben. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unseren Corona-Sonderseiten.
Bitte beachten Sie ebenfalls das seit dem 12. Dezember geltende ganztägige Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit.
Liebe Dietzenbacherinnen und Dietzenbacher, kommen Sie gut und gesund ins neue Jahr 2021!