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Städtischer Haushalt 2021 nicht genehmigungsfähig

Sondersitzungen der politischen Gremien kurzfristig anberaumt 

Das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) hat in einem Schreiben, eingegangen am 08. Juni 2021, mitgeteilt, dass der in die Stadtverordnetenversammlung eingebrachte Haushaltsplan 2021 in der vorliegenden Form „derzeit nicht genehmigungsfähig“ sei. Der am 28. Mai 2021 eingebrachte Entwurf sieht ein Defizit in Höhe von etwa 3,4 Millionen Euro vor. Laut RP als Oberste Kommunalaufsichtsbehörde sei ein weiteres Anwachsen der kumulierten Defizite und Liquiditätskredite keinesfalls hinnehmbar. Weiter heißt es in dem Schreiben: Vor dem Hintergrund dieser aktuell prekären Haushaltslage sind ertragsseitige Verbesserungen dringend erforderlich und daher mögliche Steuererhöhungen bis zum 30. Juni 2021 (§ 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz) zu beschließen.

„Wir haben die Gelb-Rote Karte seitens des RP gezeigt bekommen“, erklärt Dr. Dieter Lang, Erster Stadtrat und seit etwa einem Monat Kämmerer der Kreisstadt, die Situation. Dies schränke die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kreisstadt Dietzenbach ein. „Wir haben unverzüglich innerhalb des Rathauses gehandelt und uns mit der Stadtverordnetenvorsteherin ins Benehmen gesetzt“, so Lang. Andrea Wacker-Hempel hat in enger Abstimmung mit der Verwaltung eine Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2021 anberaumt. „Wir müssen zügig die Situation in den Gremien erörtern und entscheiden, um die Frist bis Ende Juni halten zu können“, so die Stadtverordnetenvorsteherin. Die neuen Erkenntnisse werden auch in die speziell für den Haushalt geplanten Sondersitzungen am 17. und 24. Juni 2021 auf der Tagesordnung sein

10.06.2021