Inhalt

Maskenpflicht und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Allgemeinverfügung des Kreises gilt ab dem 8. Februar

In einer Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Kreis Offenbach eine Maskenpflicht sowie ein Alkoholverbot für einige Plätze im Dietzenbacher Stadtgebiet beschlossen.

Diese Regelungen gelten ab dem 8. Februar bis vorerst einschließlich Sonntag, den 21. Februar 2021.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht für Fußgänger im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf den nachfolgend genannten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen:

  • Hessentagspark
  • Europaplatz und Grünachse
  • Theodor-Heuss-Ring zwischen Velizystraße/B 459 und Masayaplatz/Werner-Hilpert-Straße
  • Masayaplatz und P&R Mitte

Zudem ist an diesen Orten der Konsum von Alkohol an allen Tagen der Woche ganztägig verboten. Hier darf außerdem keine Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr stattfinden.

Die öffentlichen Flächen, die von dieser Regelungen betroffen sind, können Sie unseren

sowie der interaktiven Karte des Kreises Offenbach entnehmen.

Kurzfristige Ausnahmen sind zulässig

Die Mund-Nasen-Bedeckung darf kurzzeitig zum Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken oder zum Konsum von Tabakwaren an Ort und Stelle abgesetzt werden.

Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ununterbrochen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten wird oder zu diesen eine geeignete Trennvorrichtung vorhanden ist.

Medizinische Masken nicht Pflicht, aber ratsam

Eine medizinische Maske, wie sie beispielsweise im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel vorgeschrieben ist, muss nicht zwingend aufgesetzt werden.

Fachleute weisen allerdings darauf hin, dass mit OP-, FFP2- und ähnlichen Masken der Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus deutlich höher ist, als mit einer Alltagsmaske.

08.02.2021