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Bebauungsplan Nr. 104

Südlich der Grenzstraße - Die Hainäcker

Das Verfahren zur Einleitung und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 104 „Südlich der Grenzstraße – Die Hainäcker“ gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2019 eingeleitet.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohnquartiers „Die Hainäcker“ zu schaffen.

Nach § 13b BauGB gilt § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13a (3) Satz 1 Nr. 1 BauGB wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB sowie weitere Verfahrensschritte gemäß BauGB werden vorbereitet.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form eines Aushangs fand vom 19.10.2020 bis einschließlich 30.10.2020 statt.

Der Bebauungsplan-Entwurf wird derzeit überarbeitet.

[Stand: 12.07.2022]