Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die zur kleinräumigen bioklimatischen Entlastung führen, insbesondere Maßnahmen wie Dach-, Fassadenbegrünungen an Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, die der Nutzung und Rückhaltung von Niederschlagswasser dienen (Zisternen) sowie die Begrünung von Innenhöfen und versiegelter Gartenbereiche:

  • Gestaltung und Begrünung von gemeinschaftlich genutzten Freiflächen,
  • feste Begrünung von Fassaden und Dächern,
  • vorbereitende und begleitende Maßnahmen, wie Analysen, Entsiegelungsmaßnahmen und Abrissarbeiten.
  • Zisternen