b) Freier Eintritt

Keinen Eintritt zahlen:

  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen B & deren Begleitperson, soweit eine Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist
  • Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres
  • Kinder (bis 14 Jahre), die am Tag des Eintritts Geburtstag haben
  • Grundschulklassen (Klasse 1 – 4) & deren Aufsichtskräfte
  • Kindertagesstättengruppen & deren Aufsichtskräfte
  • Hortgruppen & deren Aufsichtskräfte