b) Freier Eintritt
Keinen Eintritt zahlen:
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen B & deren Begleitperson, soweit eine Begleitperson im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist
- Kinder bis zur Vollendung des 4. Lebensjahres
- Kinder (bis 14 Jahre), die am Tag des Eintritts Geburtstag haben
- Grundschulklassen (Klasse 1 – 4) & deren Aufsichtskräfte
- Kindertagesstättengruppen & deren Aufsichtskräfte
- Hortgruppen & deren Aufsichtskräfte