Einbürgerung: So geht's (Schritt 2)

Die Bearbeitung

Für die Abgabe des Antrages vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.

Zur Vorbereitung auf den Termin nutzen Sie bitte das Online-Formular für Einbürgerungen. Hier können Sie bereits vorab erforderliche Unterlagen online hochladen.

Personen über 16 Jahren können ihren Antrag alleine stellen. Soll ein Einbürgerungsantrag für ein Kind unter 16 Jahren gestellt werden, machen das die sorgeberechtigten Eltern. Dem Antrag sind verschiedene Anlagen beizufügen. Eine Liste finden Sie im Antragsformular. Von den geforderten Unterlagen fertigen Sie bitte je eine Kopie an. Zum Termin bringen Sie bitte das Original und die Kopie mit.

Nachdem der Antrag von uns angenommen wurde, wird dieser zum Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet. Das Regierungspräsidium Darmstadt ist die zuständige Einbürgerungsbehörde. Es wird dort geprüft, ob eine Einbürgerung möglich ist. Über die Entscheidung wird Sie das Regierungspräsidium direkt informieren.

Die Einbürgerungsurkunde wird im Rathaus ausgehändigt.

Das Regierungspräsidium erhebt immer eine Bearbeitungsgebühr in unterschiedlicher Höhe bei

  • Genehmigung des Antrages
  • Ablehnung des Antrages und
  • eigener Rücknahme des Antrages