Wie verbindlich ist der kommunale Wärmeplan?
Der kommunale Wärmeplan wird ausweisen, in welchem Teil der Stadt welche nicht-fossile Heizmethode die technisch und wirtschaftlich interessanteste sein wird. Damit wird für Bürger*innen, die in einem entlegenen Teil der Stadt – in sogenannter Einzellage - leben, in dem z.B. nur Einzellösungen, wie bspw. eine Wärmepumpe eine realistische Heizoption ist, bereits eine Planungssicherheit hergestellt. Für andere Bürger*innen, in deren Stadtteil ein Wärmenetz eine interessante Option ist, stellt sich die Frage, ob es einen Betreiber für dieses Wärmenetz gibt. Typische Betreiber von Wärmenetzen sind Stadtwerke, Energieunternehmen oder auch Bürgergenossenschaften, in denen sich Bürger zusammenfinden, die gemeinsam ein Wärmenetz betreiben. Der kommunale Wärmeplan weist also aus, wo ein Wärmenetz sinnvoll wäre – ob es gebaut wird, kann der Wärmeplan nicht vorschreiben. Damit gibt der kommunale Wärmeplan hier nur eine Orientierung. Er ähnelt darin einem Flächennutzungsplan, in dem ausgewiesen wird, wo sich z.B. ein Gewerbe ansiedeln könnte, ohne dass zum Zeitpunkt der Planung sicher ist, dass es ein interessiertes Gewerbe für die Fläche gibt.
Der kommunale Wärmeplan ist eine Art Kompass für die Transformation des Wärmesektors. Für die Verwirklichung dieser Transformation braucht es dann weitere detaillierte Studien, z.B. Machbarkeitsstudien für die Wärmenetze. Im Zuge dieser detaillierteren Analysen können sich unerwartete Hindernisse oder neue Möglichkeiten aufzeigen,die dazu führen, dass der Wärmeplan angepasst werden muss.. Es handelt sich also um einen Plan, der notwendigerweise im 5-Jahresrhythmus aktualisiert werden muss, auch um technische Neuerungen aufzunehmen. Für den überschaubaren Zeitabschnitt von jeweils 5 Jahren enthält er konkrete Maßnahmen, für deren Umsetzung z.T. Fördermittel beantragt werden können.