Gesetzliche Grundlagen

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte (FuGB) in Hessen sind per Gesetz dazu beauftragt, die Gleichberechtigung von Frau und Mann zu verwirklichen. Dabei arbeiten sie auch auf kreis-, landes- und bundespolitischer Ebene zusammen.

  • Grundgesetz Artikel 3, Absatz 2„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
  • Hessische Gemeindeordnung § 4b
    Gleichberechtigung von Frau und Mann
    Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. 
  • Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGLG)
    Das HGL-Gesetz gibt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FGB) verschiedene Gestaltungs- und Kontrollinstrumente zur Hand, um aktiv die verwaltungsinterne Gleichstellung von Frauen zu verbessern.