Sozialassistent*in
Die Ausbildung zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten findet an Höheren Berufsfachschulen statt.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Im zweiten Jahr gibt es die Wahl zwischen den Bereichen Sozialpädagogik oder Sozialpflege. Außerdem arbeiten Sie dann an drei Tagen pro Woche in einer sozialpädagogischen Einrichtung, also beispielsweise bei uns. Jetzt gleich bewerben!
Als Sozialassistentinnen und Sozialassistenten können Sie als „Fachkräfte zur Mitarbeit“ in Kindertageseinrichtungen tätig sein. Die Leitung von Gruppen oder einer Kindertageseinrichtung können Sie nicht übernehmen.
Nach Abschluss der Ausbildung zur Sozialassistenz ist der direkte Wechsel in die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher oder zur Heilerziehungspflegerin und Heilerziehungspfleger möglich.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe
- oder ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss)
- oder ein Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule
- oder ein Zeugnis der Fachschulreife
- oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über die Gleichwertigkeit
Das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerberinnen und Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen sich einem Auswahlverfahren unterziehen.
Mehr Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Beratungsstelle Fachkräfte für Kitas und Ganztag an Grundschulen des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.