Einbürgerung: So geht's (Schritt 1)
Der Antrag
Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit einem Antrag. Diesen Antrag erhalten Sie bei uns im Rathaus.
Eine Einbürgerung ist nur möglich, wenn es keine Einbürgerungshindernisse gibt. Außerdem müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Detaillierte Informationen und Antragsformulare sowie die zugehörigen Anlagen zum Antrag finden Sie auf der Seite des Hess. Ministeriums des Innern.
- Die Anlagen 02, 03, 04 und 06 sind dem Antrag immer beizufügen.
- Die Anlage 05 ist beizufügen, wenn der Ehegatte bereits deutsche/r Staatsangehörige/r ist.
- Die Anlage 08 ist bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII beizufügen.
Alle anderen Vordrucke verwendet das Regierungspräsidium in Darmstadt im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Antrages.
Wichtige Fragen und Antworten zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie auch auf der Seite des Bundesministers des Innern. Ein Online-Testcenter zur Vorbereitung auf den Test "Leben in Deutschland" und den Einbürgerungstest finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge