Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

Volltext

Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

Erforderliche Unterlagen

Formlose Mitteilung, ggf. mit Kopie des Grundrisses ist ausreichend. Bitte nehmen Sie Bezug auf Ihren Erlaubnisbescheid und nennen Sie das Entscheidungsdatum sowie das behördliche Aktenzeichen.

Kosten

Keine.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die jeweilige Stadt / Gemeinde (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsangelegenheiten & Straßenverkehr

Kreisstadt Dietzenbach

Europaplatz 1
63128 Dietzenbach

Kontakt

Herr Ilias Boutaib