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Straßenreinigung

Für ein sauberes Dietzenbach

Grundsätzlich ist die Straßenreinigung in Dietzenbach von allen Grundstückseigentümern selbst zu erbringen.

Einige öffentlichen Straßen und Gehwege sind hiervon jedoch ausgenommen, da diese von den Städtischen Betrieben gereinigt werden. Hierfür wird eine Gebühr erhoben. Welche Grundstücke unter diese Regelung fallen, erfahren Sie in der Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind täglich im Einsatz für ein sauberes Dietzenbach. Haben Sie Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns!

Winterdienst

Wie die Straßenreinigung ist auch der Winterdienst in der Regel auf Gehwegen von den Grundstückseigentümern zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr. Die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte ist bei Schneefall jeweils unverzüglich zu erfüllen. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte unserer Straßenreinigungssatzung.

Im Auftrag der Kreisstadt Dietzenbach übernehmen die Städtischen Betriebe Dietzenbach in der Zeit von November bis März den Winterdienst nur an Hauptstraßen, Überwegen, Schulwegen und Steilstrecken.

Wilder Müll im Stadtgebiet

Leider kommt es immer wieder vor, dass Abfälle im Stadtgebiet entsorgt werden. Dies verschandelt nicht nur unser Stadtbild, sondern gefährdert teilweise auch unsere Umwelt. Wenn Sie eine solche illegale Müllablagerung auf öffentlichen Flächen entdecken, teilen Sie uns dies bitte über unseren Mängelmelder mit.