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Die Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung.
 
Die Bürgerinnen und Bürger wählen die Stadtverordnetenversammlung für eine Wahlzeit von fünf Jahren (Kommunalwahl).

Die Anzahl der Stadtverordneten richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt. Durch die Hauptsatzung kann bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit die Zahl der Stadtverordneten auf die für die nächst niedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden. 
 
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung finden in der Regel alle zwei Monate statt. Die Beschlüsse werden in öffentlicher Sitzung gefasst. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. 

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung finden Sie im Gremien- und Informationssystem.

Ausschüsse beraten und empfehlen

Die Stadtverordnetenversammlung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse verschiedene Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und die Aufgaben, Mitgliederzahlen und Besetzungen der Ausschüsse bestimmen. Ein Haupt- und Finanzausschuss ist zu bilden.

Die Ausschüsse haben über ihre Tätigkeit in der Stadtverordnetenversammlung Bericht zu erstatten. Die Stadtverordnetenversammlung kann jederzeit Ausschüsse auflösen und neu bilden.

Folgende Ausschüsse gibt es bei der Kreisstadt Dietzenbach:

Haupt- & Finanzausschuss

Der Haupt- und Finanzausschuss der Kreisstadt Dietzenbach besteht aus zehn Mitgliedern. Er befasst sich auch mit den Aufgaben der Haushaltskonsolidierung. Ihm sind bestimmte Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen. Die Mitglieder, Einladungen, Tagesordnungspunkte und Protokolle finden Sie im Gremien- und Informationssystem.

Ausschuss für Städtebau, Verkehr & Umwelt

Der Ausschuss für Städtebau, Verkehr und Umwelt besteht aus zehn Mitgliedern. Die Mitglieder, Einladungen, Tagesordnungspunkte und Protokolle finden Sie im Gremien- und Informationssystem.

Ausschuss für Soziales, Kultur & Integration

Der Ausschuss für Soziales, Kultur & Integration besteht aus zehn Mitgliedern. Die Mitglieder, Einladungen, Tagesordnungspunkte und Protokolle finden Sie im Gremien- und Informationssystem.