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Ausländerbeiratswahlen

Allgemeines

Bei der Ausländerbeiratswahl werden die Mitglieder des Ausländerbeirats analog dem Wahlsystem der allgemeinen Kommunalwahlen nach einem Verhältniswahlsystem mit Elementen der Personenwahl gewählt. Alle Wahlberechtigten haben so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.

Die Anzahl der Sitze wird in der Hauptsatzung festgelegt. Derzeit sind dies 19 Sitze. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.

Wahlberechtigt sind nur ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht aber deutsch-ausländische Doppelstaaterinnen und Doppelstaater.

Endergebnis der Auslanderbeiratswahl 2021

Stimmanteile in Prozent, Wahlbeteiligung: 14,84%



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