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Sammeln & Entsorgen

Abfälle richtig trennen

Viele Abfälle werden inzwischen nicht mehr beseitigt, sondern lassen sich einer sinnvollen Verwertungen zuführen. Doch auch hierfür wird Energie benötigt und es können Schadstoffe entstehen. Daher gilt auch weiterhin der Grundsatz: Abfallverwertung ist gut - Abfallvermeidung ist besser!

Damit das Recycling klappt, ist eine sorgfältige Trennung der einzelnen Abfallarten unbedingt erforderlich. Wie das funktioniert, erfahren Sie auf dieser Seite. Natürlich können Sie sich mit Ihren Fragen auch gerne an unsere Experten der Abfallberatung wenden.

Altglas

Tipps zur Entsorgung

Altglas ist zur heutigen Zeit der wichtigste Bestandteil neuer Glasverpackungen und kann, wenn es entsprechend eingesammelt und aufbereitet wird, beliebig oft recycelt werden. Für viele Verbraucher*innen ist das inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Zahlreiche Depotcontainer gibt es im Dietzenbacher Stadtgebiet. Die Standorte der öffentlichen Depotcontainer sind dem städtischen Abfallkalender zu entnehmen.

In Sortieranlagen wird das, was die Verbraucher/innen falsch eingeworfen haben, noch einmal nach Farben nachsortiert und von Fremdstoffen befreit. Je sorgfältiger die Verbraucherin, der Verbraucher sortiert, desto besser ist der Rohstoff für die Produktion von neuem Glas.

Bitte beachten Sie bei der Trennung deshalb:

Trennen Sie Ihr Altglas nach den Farben Weiß, Grün und Braun. Nur dann können die Glashütten aus dem Altglas wieder farbechte neue Flaschen und Gläser herstellen. Am unempfindlichsten gegen Fehlfarben ist grünes Glas, daher gehören blaues, gelbes und rotes Altglas zum Grünglas.

Werfen Sie nur Behälterglas in die Glascontainer, also kein Trinkglas, keine Glühbirnen, kein Porzellan und kein Steingut. Unterschiedliche Glasarten schmelzen bei unterschiedlichen Temperaturen. Daher gehört auch Flachglas (z.B. Fensterscheiben oder Spiegel) nicht in die Glascontainer. Auch hier gilt: Je besser der Verbraucher sortiert, desto höher ist die Qualität.

In den Glascontainer gehören grundsätzlich nur gebrauchte Verpackungen aus Glas. Die Verpackungen sollen restentleert und nach Glasfarbe getrennt in die Sammlung gegeben werden.

Mehrwegflaschen sind bei den jeweiligen Verkaufsstellen zurückzugeben.

Was gehört in den Glascontainer?

In den Glascontainer gehören beispielsweise:

  • Getränkeflaschen aus Glas (z.B. Einweg-, Saft- und Weinflaschen, Glasflaschen für Speiseöl, Essig und Saucen)
  • Konservengläser (z.B. Marmeladen-, Gurken- und Gemüsegläser)
  • Flakons aus Glas (z.B. Parfüms und After shaves)
  • Sonstiges Verpackungsglas

Übrigens: Die Verschlüsse gehören in die grüne Tonne oder den gelben Sack!

Nicht in den Glascontainer gehören beispielsweise:

  • Porzellan / Keramik
  • feuerfestes Glasgeschirr
  • Behälter aus Bleikristall, wie z.B. Blumenvasen, Aschenbecher oder Weingläser
  • Trinkgläser
  • Glüh- und Energiesparlampen / Neonröhren
  • Fensterglas
  • Spiegel
  • Weihnachtsbaumkugeln
  • Autoscheiben und -lampen
  • Ceran-Kochfelder
Sollten die Depotcontainer einmal überfüllt sein, stellen Sie die Wertstoffe nicht daneben, sondern bringen Sie diese bitte zu einem naheliegenden Standort oder zu Wert- und Altstoffannahme. Vielen Dank!

Altpapier

Tipps zur Entsorgung

Alle vier Wochen findet in Dietzenbach eine Altpapierstraßensammlung statt. An den Abfuhrtagen kann das Altpapier entweder in der Papiertonne, gebündelt oder in geschlossenen Kartons zur Abholung bereitgestellt werden.

Darüber hinaus stehen im Stadtgebiet öffentliche Depotcontainer zur Altpapierentsorgung bereit. Über die Abfuhrtermine und die Standorte der öffentlichen Depotcontainer informiert der städtische Abfallkalender.

Was darf rein? Was darf nicht rein?

Was gehört zum Altpapier?

  • Papier- und Pappeverpackungen
  • Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Kataloge
  • Kartons, Pappe, Schreibpapier, Schulhefte, alle anderen sauberen Papierabfälle
  • Bücher

Was gehört nicht zum Altpapier?

  • Getränke- und Milchkartons 
  • Katons mit Alubeschichtung (Verbundverpackungen sind über die grüne Tonne oder den gelben Sack zu entsorgen.)       
  • Benutzte Taschentücher und Servietten, Hygienepapiere, Tapetenreste, stark verschmutztes Papier (Verschmutzte Papier- und Pappeabfälle sowie Fotos und Tapeten sind über den Restmüll zu entsorgen.)

Was geschieht mit dem Altpapier?

Je nach Qualität des erfassten Altpapiers werden daraus wieder verschiedene neue Produkte hergestellt. Bevor das Sammelgut jedoch in einer Papierfabrik verarbeitet werden kann, muss es von Verunreinigungen und Fremdstoffen befreit werden.

Aus den gemischten Papierabfällen, die über die städtischen Angebote erfasst werden, entstehen unter anderem Zeitungspapiere, Kartons, Wellpappen und Briefumschläge.

Behälterservice

Über die Behältergrößen können Sie sich unter Formulare & Infos informieren.

Sie brauchen die Sammelbehälter nicht zu kaufen oder zu mieten, da Ihnen die Kreisstadt Dietzenbach die Behälter unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Verteilung bei Neuanmeldung oder Ummeldung erfolgt direkt durch die Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH. Nutzen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular:

  • Antrag für Altpapiertonne

Wartungen, eventuelle Reparaturen und Ersatzinvestitionen werden ebenfalls von der Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH übernommen. Dies bedeutet für Sie einen Rundumservice.

Abfuhrrhythmus

Die Leerung der Altpapiertonne erfolgt im vierwöchigen Turnus. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Großbehälter ab 1.100 Liter werden nach dem Abfuhrplan für Großwohnanlagen entleert.

Bioabfall

Tipps zur Entsorgung

Mit der flächendeckenden Einführung der getrennten Erfassung, Sammlung und Verwertung von Bioabfall tragen alle Einwohner*innen dazu bei, dass organische Abfälle einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertung zugeführt werden.

Was gehört in die Biotonne?

In die Biotonne gehören alle organischen Abfälle. Eine Auflistung entnehmen Sie bitte dem Flyer "Was darf rein und was nicht?", den Sie sich unten auf dieser Seite herunterladen können.

Nutzen Sie den zusätzlichen Service, den die Biotonne bietet. Zum Beispiel als ideale Ergänzung zur Eigenkompostierung. Denn gekochte Essensreste sind praktischer über die Biotonne als auf dem Kompost zu entsorgen. Ebenso kann sommerlicher Rasenschnitt und herbstlicher Laubanfall bequem über die Biotonne entsorgt werden.

Gebühren für die Biotonne - keine zusätzlichen Kosten

Es wird keine separate Gebühr für die Biotonne erhoben. Alle Kosten für die Bioabfallsammlung und -entsorgung werden wie bisher durch die Restmüllgebühr abgedeckt, die sich nach Gefäßanzahl und Gefäßvolumen Ihrer Restmülltonne richtet.

Behälterservice

Über Behältergrößen können Sie sich unter Formulare & Infos informieren.

Alle Biotonnen sind mit einem Chip sowie einem Adressaufkleber versehen. Auf dem Chip ist unter anderem die Behälternummer gespeichert. Der Adressaufkleber dient als Zuordnung des Müllbehälters zum Grundstück.

Sie brauchen den Sammelbehälter nicht zu kaufen oder zu mieten, da Ihnen die Kreisstadt Dietzenbach die Behälter unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Verteilung bei Neuanmeldung oder Ummeldung erfolgt direkt durch die Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH. Nutzen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular:

  • Antrag für Restmüll- & Biotonne

Wartungen, eventuelle Reparaturen und Ersatzinvestitionen werden ebenfalls von der Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH übernommen. Dies bedeutet für Sie einen Rundumservice.

Abfuhrrhythmus

Die Leerung erfolgt durch die Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH im 14-tägigen Turnus - im wöchentlichen Wechsel mit der Abholung der Restmülltonne. Genaue Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Liegenschaften mit 1.100 l Restmüllgefäßen beachten bitte den Abfuhrkalender für Großwohnanlagen.

Haben Sie weitere Fragen...?

Für weitere Fragen stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

Natürlich können Sie sich auch gerne an unsere Experten der Abfallberatung wenden.

Formulare

Hier finden Sie alle Anträge rund um die Biotonne.

Leichtverpackungen (grüner Punkt)

Tipps zur Entsorgung

In den Gelben Sack ode die Grüne Tonne gehören grundsätzlich nur gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen und Naturmaterialien. Das sind die so genannten Leichtverpackungen. Die Verpackungen sollen restentleert, aber nicht gespült in unsere Abfallbehälter gegeben werden.

Bitte beachten Sie bei der Trennung deshalb:

In die Behälter gehören beispielsweise:

  • Arzneimittelblister
  • Baumwollbeutel und –netze
  • Buttermilchbecher
  • Butterwickler
  • Eisverpackungen (Kunststoff)
  • Farbeimer (Kunststoff oder Weißblech)
  • Getränkekartons
  • Holzschachteln und –kistchen
  • Joghurtbecher und –deckel
  • Konservendosen
  • Menüschalen von Fertiggerichten
  • Milchbeutel aus Kunststoff
  • Müsliriegelpapier aus Kunststoff
  • Nudeltüten
  • Schokokusskartons (Kunststoff)
  • Schokoladen-Alufolie
  • Shampooflaschen (Kunststoff)
  • Spraydosen
  • Spülmittelflaschen (Kunststoff)
  • Speiseölflaschen (Kunststoff)
  • Steingutflaschen
  • Styroporverpackungen (z.B. von Elektrogeräten)
  • Suppentüten
  • Tierfutterdosen
  • Zahnpastatuben

Nicht in die Behälter gehören beispielsweise:

  • Altkleider
  • Babyflaschen
  • Blechgeschirr
  • CDs und Disketten
  • Damenstrumpfhosen
  • Elektrogeräte
  • Essensreste
  • Einwegrasierer
  • Faltschachteln
  • Feuerzeuge
  • Filme
  • Glas (z.B. Konservenglas, Glasflaschen)
  • Holzwolle
  • Hygieneartikel
  • Katzenstreu
  • Keramiktöpfe
  • Kinderspielzeug (Holz/Kunststoff/Blech)
  • Klarsichthüllen
  • Kugelschreiber
  • Luftmatratzen/ Zelte
  • Nicht geleerte Verpackungen
  • Papier
  • Pappe/ Karton
  • Pflaster/ Verbandsmaterial
  • Porzellangeschirr
  • Styroporreste (z.B. von Dämmaterial)     
  • Tapetenreste
  • Taschentücher aus Papier
  • Videokassetten
  • Windeln
  • Zahnbürsten
  • Zigarettenkippen

Was in die Grüne Tonne beziehungsweise den Gelben Sack darf und was nicht finden Sie auch in anderen Sprachen auf der Infoseite von DerGrünePunkt.

Haben Sie weitere Fragen...?

Für Ihre Fragen rund um die Sammlung und Entsorgung von Leichtverpackungsabfällen stehen Ihnen die Fachleute der Stadtwerke Dietzenbach GmbH gerne zur Verfügung.

Stadtwerke Dietzenbach GmbH

Stadtwerke Dietzenbach GmbH
Kundenzentrum

Max-Planck-Straße 12
63128 Dietzenbach

Behälterservice

Über Behältergrößen können Sie sich unter Formulare & Infos informieren.

Sie brauchen die Sammelbehälter nicht zu kaufen oder zu mieten, da Ihnen das Duale System Deutschland (DSD) die Behälter unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Verteilung bei Neuanmeldung oder Ummeldung erfolgt direkt durch die Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH. Nutzen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular:

  • Antrag für Leichtverpackungstonne

Wartungen, eventuelle Reparaturen und Ersatzinvestitionen werden ebenfalls von der Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH übernommen. Dies bedeutet für Sie einen Rundumservice.

Abfuhrrhythmus

Die Leerung der Leichtverpackungstonne und der gelben Säcke erfolgt in der Regel im vierwöchigen Turnus. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Großbehälter ab 1.100 Liter werden nach dem Abfuhrplan für Großwohnanlagen entleert.

Restmüll

Tipps zur Entsorgung

Erst Vermeidung – dann Verwertung – übrig bleibt der Rest. Restmüll, das ist anfallender Abfall, der nicht wieder verwendet werden kann.

Was gehört in die Restmülltonne?

Zum Beispiel:

  • Speiseöl, Frittier- und Bratfett
  • Hygienepapier
  • Wegwerfwindeln
  • Zigarettenkippen und Asche
  • Glühbirnen (Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören zum Schadstoffmobil oder zur Wert- und Altstoffannahme)
  • Staubsaugerbeutel
  • Katzenstreu
  • Straßenkehricht
  • Tapetenreste
  • Spültücher
  • Bürsten
  • Spielsachen
  • Stifte, Büroartikel
  • Kleine Plastikwannen und -schüsseln
  • nicht mehr nutzbare Kleidung oder Schuhe
  • Lappen
  • verunreinigtes Altpapier (z.B. Pizzakartons)

Haben Sie Haushaltsabfälle, die zu sperrig sind, um Sie über die Restmülltonne zu entsorgen handelt es sich um Sperrgut. Dieses Sperrgut können Sie über die Sperrmüllstraßensammlung entsorgen. Weitere Informationen zum Sperrmüll finden Sie hier.

Behälterservice

Über Behältergrößen und Gebühren können Sie sich unter Formulare & Infos informieren.

Alle Restmüllbehälter und Großmülltonnen sind mit einem Chip sowie einem Adressaufkleber versehen. Auf dem Chip ist unter anderem die Behälternummer gespeichert. Der Adressaufkleber dient als Zuordnung des Müllbehälters zum Grundstück.

Sie brauchen die Müllbehälter nicht zu kaufen oder zu mieten, da Ihnen die Kreisstadt Dietzenbach die Behälter unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Verteilung bei Neuanmeldung oder Ummeldung erfolgt direkt durch die Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH. Nutzen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular:

  • Antrag für Restmüll- & Biotonne

Wartungen, eventuelle Reparaturen und Ersatzinvestitionen werden ebenfalls von der Stadtwerke Entsorgungs Service GmbH übernommen. Dies bedeutet für Sie einen Rundumservice.

Abfuhrrhythmus

Die Leerung der Restmülltonne erfolgt im 14-tägigen Turnus - im wöchentlichen Wechsel mit der Abholung der Biotonne. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender. Großbehälter ab 1.100 Liter werden nach dem Abfuhrplan für Großwohnanlagen entleert.

Schadstoffe

Gefährliche Abfälle, die nicht in die Restmülltonne gehören

Unter Schadstoffen aus Haushalten und Kleingewerbe sind diejenigen Abfälle zu verstehen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und der potentiellen Gesundheits- und Umweltgefährdung nicht in der Hausmülltonne oder über den Sperrmüll entsorgt werden dürfen. Sie zeichnen sich unter anderem durch Eigenschaften wie ätzend, giftig, brennbar, krebserzeugend aus.

In allen Städten und Gemeinden im Kreis Offenbach organisiert die Rhein-Main-Abfall GmbH (RMA) die Sammlung von Schadstoffen.

Die Anlieferung erfolgt entweder an den Schadstoffmobilen - die an mehreren Tagen pro Jahr im Stadtgebiet stehen - sowie an stationären Sammelstellen.

Gefährliche Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe

  • Reinigungsmittel, flüssige Farben und Lacke, Speiseöle und -fette, Lösemittel, Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Fotochemikalien und Spraydosen
  • Chemieabfälle der Schulen, Apotheken und aus Laboren
  • gebrauchte Motoröle (Altöl),
  • Haushalts- und Kfz-Batterien

Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und gehören in die Gelbe Tonne (Gelber Sack) oder Restmülltonne.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in der ABC-Schadstoffliste der RMA.

Annahmebedingungen

  • Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der dicht verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden. 
  • Abfälle sind immer direkt dem Sammelpersonal zu übergeben.
  • Ein Umfüllen am Fahrzeug ist nicht zulässig.
  • Das Abstellen von Sonderabfällen ist verboten.

Annahmestellen

Die Anlieferung der Schadstoffe erfolgt hauptsächlich an den mobilen Sammelfahrzeugen, die nach festgelegten Tourenplänen durch die Städte und Gemeinden fahren.

Die jeweiligen Termine sind auf der Webseite der RMA abrufbar oder im städtischen Abfallkalender enthalten:

  • Abfallkalender 2024

Fragen zur Schadstoffsammlung

Mit Fragen zur Schadstoffsammlung wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter*innen der RMA:

Sperrmüll

Haben Sie Haushaltsabfälle, die zu sperrig sind, um diese über die Restmülltonne zu entsorgen, handelt es sich um Sperrgut. Dieses Sperrgut können Sie über die Sperrmüllstraßensammlung entsorgen.

Bei den meisten Haushalten wird der Sperrmüll auf Abruf entsorgt. Dies bedeutet, dass bei Bedarf ein Antrag auf Abrufentsorgung von Haussperrmüll auszufüllen und an die Stadtverwaltung zu senden ist. Die Anträge sind am Wertstoffhof, dem Bürgerbüro und im Rathaus erhältlich. Nach Abgabe des Antragformulars dauert es rund 2 Wochen bis ein Entsorgungstermin stattfindet. Der genaue Sperrmülltermin wird dem Antragsteller mitgeteilt.

Bei den Hochhäusern erfolgt die Entsorgung einmal vierteljährlich an festgelegten Terminen. Die Termine werden den Hausverwaltungen mitgeteilt und von diesen bekannt gegeben.

Was gehört zum Sperrmüll?

Sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die nicht in die Restmülltonne passen, wie beispielsweise

  • Einrichtungsgegenstände (Tische, Schränke, Sessel und ähnliches)
  • Elektrogeräte (Fernseher, Monitore, Kühl- und Gefriergeräte und ähnliches)

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

  • Restmüll (auch kleinere Restmüllteile, die in großen Kisten oder Säcken verpackt sind)
  • Althölzer aus dem Außenbereich, weil diese mit witterungsfesten Holzschutzmitteln behandelt sind, wie z.B. Jägerzäune, Gartenmöbel aus Holz, Gartenhütten, Außentüren aus Holz, Außenwandbekleidungen, Fensterrahmen aus Holz, Carpethölzer
  • Bauschutt (z.B. Steine, Erde)
  • Sondermüll (Farben Lacke, Autobatterien)
  • Wertstoffe (Altglas, Altpapier, Leichtverpackunge)
  • Grünabfälle

Wir informieren Sie gerne über Entsorgungsalternativen!

Bereitstellung und Abfuhr

Der Sperrmüll wird getrennt nach gemischten Sperrmüll und Elektrogeräten abgefahren. Bitte stellen Sie die Gegenstände möglichst getrennt auf! Das angemeldete Sperrgut ist frühestens am Vortag ab 18:00 Uhr vor Ihrem Grundstück bereitzustellen. Die Entsorgung beginnt am Abfuhrtag ab 6:30 Uhr. Auch können in begrenzten Mengen unterschiedliche Abfallarten bei der Wert- und Altstoffannahme abgegeben werden, die zum Sperrmüll zählen.

Antrag ausfüllen & Termin erhalten

Füllen Sie den Sperrmüllantrag direkt am Computer aus und senden Sie ihn per E-Mail an sperrmuell@dietzenbach.de. Alternativ können Sie ihn natürlich auch ausdrucken, ausfüllen, bei uns abgeben oder per Post schicken

  • Sperrmüllantrag als e-Formular