Straßenbeitragssatzung
Die Einführung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2014 beschlossen.
Grundlage hierfür ist das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben (KAG).
Zur Deckung von Investitionsaufwendungen für den Um- und Ausbau von öffentlichen Verkehrsflächen werden die Grundstückseigentümer anhand der Veranlagungsflächen (Grundstücksfläche * Nutzungsfaktor) + eventuellem Artenzuschlag prozentual an den Kosten beteiligt. Hierfür ist die Stadt in 5 Abrechnungsgebiete eingeteilt. Innerhalb eines Abrechnungsgebietes verteilen sich die Kosten über einen Mischsatz an die Stadt und alle Grundstückseigentümer. Dadurch werden die Kosten für den Einzelnen möglichst niedrig und sozial verträglich gehalten.