Inhalt

Zahlungsmöglichkeit

So können Sie bezahlen

EC-Cash Logo

Grundsätzlich gilt bei der Stadtkasse Dietzenbach ein bargeldloser Zahlungsverkehr. In Ausnahmefällen kann auch Bargeld eingenommen werden, wenn dringende Rückstände sofort zu begleichen sind. Zusätzlich bieten wir Ihnen auch die Zahlung mittels EC-Karte an. Dazu benötigen Sie eine gültige EC-/Maestro-Karte und die PIN. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Überweisung

Bei allen Überweisungen sind unbedingt der Verwendungszweck - zum Beispiel das Kassenzeichen der Zahlungsaufforderung (Bescheid, Rechnung, Mahnung etc.) - anzugeben. Liegen Ihnen diese Angaben nicht  vor, geben Sie bitte den genauen Zahlungsgrund (z.B. Grundabgaben für Objekt Schlossstr. 1, Eigentümer: Schulze) an.

Einzugsermächtigung

Die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren) können auch per Einzugsermächtigung (Abbuchungsverfahren) eingezogen werden. Die Einzugsermächtigung muss schriftlich erteilt werden.

Danach werden die Grundbesitzabgaben  zu den Fälligkeitsterminen direkt von Ihrem angegebenen Bankkonto abgebucht. Sie brauchen in diesem Falle keine Zahlung mehr zu veranlassen. Bitte sorgen Sie dafür, dass zu den Zahlungsterminen genügend Deckung auf Ihrem Bankkonto vorhanden ist, da sonst die Banken die Abbuchung gebührenpflichtig zurückweisen.

Falls Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden Sie uns dieses auf dem Postweg zu:

Bankverbindungen der Stadtverwaltung

Sparkasse Langen-Seligenstadt
BIC HELADEF1SLS 
IBAN DE37 5065 2124 0049 002207
VR Bank Dreieich-Offenbach eG
BIC GENODE51DRE
IBAN DE71 5059 2200 0000 5018 75