Zahlungsmöglichkeit
So können Sie bezahlen
Grundsätzlich gilt bei der Stadtkasse Dietzenbach ein bargeldloser Zahlungsverkehr. In Ausnahmefällen kann auch Bargeld eingenommen werden, wenn dringende Rückstände sofort zu begleichen sind. Zusätzlich bieten wir Ihnen auch die Zahlung mittels EC-Karte an. Dazu benötigen Sie eine gültige EC-/Maestro-Karte und die PIN. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Überweisung
Bei allen Überweisungen sind unbedingt der Verwendungszweck - zum Beispiel das Kassenzeichen der Zahlungsaufforderung (Bescheid, Rechnung, Mahnung etc.) - anzugeben. Liegen Ihnen diese Angaben nicht vor, geben Sie bitte den genauen Zahlungsgrund (z.B. Grundabgaben für Objekt Schlossstr. 1, Eigentümer: Schulze) an.
Einzugsermächtigung
Die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren) können auch per Einzugsermächtigung (Abbuchungsverfahren) eingezogen werden. Die Einzugsermächtigung muss schriftlich erteilt werden.
Danach werden die Grundbesitzabgaben zu den Fälligkeitsterminen direkt von Ihrem angegebenen Bankkonto abgebucht. Sie brauchen in diesem Falle keine Zahlung mehr zu veranlassen. Bitte sorgen Sie dafür, dass zu den Zahlungsterminen genügend Deckung auf Ihrem Bankkonto vorhanden ist, da sonst die Banken die Abbuchung gebührenpflichtig zurückweisen.
Falls Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden Sie uns dieses auf dem Postweg zu:
- SEPA EinzugsermächtigungPDF-Datei: PDF, 126 kB
Bankverbindungen der Stadtverwaltung
Sparkasse Langen-Seligenstadt | |
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BIC | HELADEF1SLS |
IBAN | DE37 5065 2124 0049 002207 |
VR Bank Dreieich-Offenbach eG | |
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BIC | GENODE51DRE |
IBAN | DE71 5059 2200 0000 5018 75 |