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Der Magistrat

Aufgaben und Zusammensetzung

Der Magistrat ist die Verwaltungsbehörde, also gleichsam die ,,Regierung" der Stadt. Er besorgt die laufende Verwaltung der Stadt, indem er eigene Beschlüsse und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sowie Bundes- und Landesgesetze und nicht zuletzt auch eigene Rechtsnormen der Stadt ausführt.

Dem Magistrat untersteht die gesamte Stadtverwaltung mit allen Ämtern. Er vertritt die Gemeinde nach außen.

Der Magistrat der Kreisstadt Dietzenbach besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und fünf (davon vier ehrenamtlichen) Stadträten.

Der Bürgermeister wird von den Bürgern der Stadt direkt gewählt. Der hauptamtliche Erste Stadtrat und die ehrenamtlichen Stadträte werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Der hauptamtliche Bürgermeister und der Erste Stadtrat werden für sechs Jahre gewählt, ehrenamtliche Stadträte dagegen nur für die Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung, also für fünf Jahre. Die längere Amtsdauer der hauptamtlichen Mitglieder des Magistrats soll Kontinuität in der Stadtverwaltung gewährleisten.

Der Magistrat ist nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich ein Kollegialorgan, das durch Abstimmungen beschließt. Dabei hat jedes Mitglied des Magistrats das gleiche Stimmrecht. Erst bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Bürgermeisters den Ausschlag.

Die Hessische Gemeindeordnung lässt jedoch eine Dezernatsgliederung zu. Danach darf der zuständige Stadtrat (Dezernent/Dezernentin) selbständig entscheiden, wenn nicht eine Rechtsnorm die Kollegialentscheidung fordert, der Bürgermeister diese wünscht oder wenn das Gewicht der Angelegenheit sie verlangt. Der/die Dezernent/Dezernentin kann Entscheidungen auch weiter übertragen, etwa auf Fachbereichsleiter/innen.

Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Magistrats und leitet dessen Geschäfte, hat per Gesetz im Magistrat also eine deutlich herausgehoben Stellung. Ihm obliegt auch die Dezernatsverteilung mit den dazugehörigen Fachbereichen. Er bereitet die Beschlüsse des Magistrates vor und überwacht deren Ausführung. Der Bürgermeister leitet und beaufsichtigt auch den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung. Dabei unterstützt ihn der Fachbereich Zentrale Steuerung, Stadtplanung & -entwicklung.

Der Magistrat tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die Mitglieder des Magistrats werden öffentlich vereidigt und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Mit den nachstehenden Links gelangen Sie zu den Magistratsmitglieder und dem Sitzungskalender.

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