Inhalt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Grundlegendes zu den Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger/innen an den Bebauungsplanverfahren:

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, meist in Form von Bürgeranhörungsterminen, werden Sie zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert/unterrichtet.

Möglichst frühzeitig bedeutet, wenn erste Überlegungen zur Planung vorhanden, die Planung aber noch nicht so weit manifestiert ist, dass Änderungen nicht mehr oder nur schwer einzubringen sind.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben Sie nicht nur die Möglichkeit sich über die Planungsabsichten ihrer Gemeinde zu informieren, sondern können aktiv Ihre Meinung einbringen. Diese wird durch die Gemeinde abgewogen und in das Verfahren einbezogen.

Das Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist in § 3 (1) BauGB geregelt.

Öffentliche Auslegung (Offenlage)

Im Rahmen der Offenlage liegt der Bebauungsplan mit den dazugehörigen Dokumenten, zur Ansicht im Rathaus, Europaplatz 1, 2. Etage, im Flurbereich der Abteilung Stadtplanung, aus. Hierzu können Sie schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) Ihre Anregungen oder Bedenken zur Planung abgeben.

Zusätzlich werden die Dokumente im Internet unter aktuelle Offenlagen für Sie bereitgestellt. Für die hier bereitgestellten Dateien übernimmt die Stadtverwaltung keine Gewähr.

Die Offenlage findet in einem Zeitraum von einem Monat statt. Über die Offenlage und den Zeitraum werden Sie zuvor in der Offenbach Post und in der Stadtpost unter „Amtliche Bekanntmachungen der Kreisstadt Dietzenbach“ informiert.

Das Verfahren der Öffentlichen Auslegung ist in § 3 (2) BauGB geregelt.

Zu den aktuellen Offenlagen gelangen Sie hier.