Justiziariat
Stabsstelle 18
Das Justiziariat ist für die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten der Stadtverwaltung und des Eigenbetriebs zuständig.
Von besonderer Bedeutung ist die rechtliche Beratung der Verwaltungsführung. Dazu gehört die Prüfung von Vertragsentwürfen, von Satzungen sowie von Benutzungsordnungen ebenso wie die Vertretung vor den Gerichten. Das Justiziariat ist als Stabsstelle dem Bürgermeister zugeordnet.
Dem Justiziariat unterstellt sind die Aufgabenbereiche Versicherungswesen, Gemeindewahlleitung und das Ortsgericht.