Grundsteuerreform
Fragen & Antworten
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Rechtslage zur Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Grundsteuer und den neuen Regelungen zusammengestellt.
Was ist die Grundsteuer?
Hierbei handelt es sich um die Besteuerung von Grund und Boden, die in Dietzenbach jährlich erhoben wird.
Wie wird die Grundsteuer unterschieden?
Es gibt 3 Arten von Grundsteuern:
- Die Grundsteuer A besteuert die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen. Der Buchstabe A leitet sich aus dem Wort „agrarisch“ her.
- Die Grundsteuer B besteuert die bebauten und unbebauten Grundstücke. Der Buchstabe B leitet sich aus dem Wort „baulich“ her.
- Neu ab 2025 kann die Kreisstadt Dietzenbach die Grundsteuer C erheben. Sie besteuert nicht bebaute Grundstücke, welche aber baureif wären. Ziel dieser Steuer ist es, dass hier ein Anreiz geschaffen wird, diese Grundstücke zu bebauen und so dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Einführung einer Grundsteuer C ist in Dietzenbach noch nicht beschlossen.
Warum ist die Reform notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer gegen das Verbot der Gleichbehandlung verstößt. Dieses Gebot ist im Grundgesetz (GG) verankert. Wenn Sie mehr über die Notwendigkeit der Reform erfahren möchten, besuchen Sie die Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Wer ist von der Reform der Grundsteuer betroffen?
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Wer ist für die Umsetzung der Reform zuständig?
Für die Bewertung des Grund und Bodens in Dietzenbach ist das Finanzamt Langen zuständig.
Wenn Sie in Hessen weiteren Eigentum besitzen und nicht wissen, wer für Sie da zuständig ist, hilft Ihnen die Finanzamtssuche auf dem Verwaltungsportal Hessen weiter.
In den letzten Wochen hat das Finanzamt Langen alle Eigentümerinnen und Eigentümer über die Grundsteuerreform informiert. Sollten Sie hierzu noch keine Informationen erhalten haben, stehen ihnen die allgemeinen Anschreiben sowie die dazugehörigen Checklisten für die zu erstellende Grundsteuererklärung auf der Webseite des Hessischen Finanzministeriums zur Verfügung.
Bis wann muss die Grundsteuererklärung abgegeben werden?
Die Abgabe der Erklärung soll in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 digital über das Internetportal von ELSTER erfolgen. Auch nach Ende dieser Frist ist die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag weiterhin möglich und nötig. Wie die Einrichtung eines Benutzerkontos funktioniert, erfahren Sie in dem nachfolgenden Video.
Von wem erhalte ich den neuen Grundsteuerbescheid & ab wann gilt dieser?
Den neuen Grundsteuerbescheid erhalten Sie für das Jahr 2025. Sobald das Finanzamt Langen die Neubewertung des Grund und Bodens abgeschlossen hat, erhalten Sie ihren Grundsteuerbescheid voraussichtlich im vierten Quartal 2024 wie gewohnt von der Kreisstadt Dietzenbach.
Woher bekomme ich noch weitere Informationen?
Weitere ausführliche Informationen liefern Ihnen zum Beispiel die Internetseiten des Bundesfinanzministerium sowie die des Finanzamts Hessen.